Bauindustrie
Abkommen für Lohnausgleichskasse Lehrlinge unterzeichnet
Kürzlich wurde zwischen dem Kollegium der Bauunternehmer und den Baugewerkschaften das Abkommen über die Bezahlung der ordentlichen Lohnausgleichskasse (aufgrund der Witterungsbedingungen) für die Lehrlinge der BAUINDUSTRIE unterzeichnet. Der ASGB-BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Oberlechner Friedl vertreten. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2018 in Kraft und die Bezahlung erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber direkt über den monatlichen Lohnstreifen des Lehrlings.