Dienstleistungen

Die vorzeitige Rente für Lavoratori Precoci
(Früh Arbeitende) - 2018

Wer sind die Lavoratori Precoci?
Im Unterschied zur Ape sociale ist die vorzeitige Rente für die sogenannten „Lavoratori Precoci“ keine zeitlich beschränkte Maßnahme, sondern eine Begünstigung für Erwerbstätige, die früh angefangen haben zu arbeiten. Nutznießer dieser Maßnahme sind Erwerbstätige, die bereits mindestens zwölf Monate vor ihrem 19. Lebensjahr gearbeitet haben. Das Zielpublikum diese Maßnahmen ist dasselbe wie bei der APE sociale:
Langzeitarbeitslose;
Zivilinvaliden;
Personen, die einen Familienangehörigen pflegen
Personen, die seit mindestens sechs Jahren schwere und risikoreiche Arbeiten verrichten
Welche Begünstigung erhalten die Lavoratori Precoci?
Die Zielpersonen können 2018 mit 41 Beitragsjahren um die vorzeitige Rente ansuchen, falls sie alle Voraussetzungen innerhalb 31. Dezember 2018 erfüllen. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 30. November 2018 eingereicht werden. Aufgrund der festgelegten Rentenanpassung steigt das Dienstalter im nächsten Jahr um fünf Monate.
Gibt es für die Lavoratori Precoci auch Fristen, die für das Gesuch einzuhalten sind?
Gleich wie bei der Ape sociale gibt es auch für die Precoci ein doppeltes Antragsverfahren. Die erste Fälligkeit ist auf den ­­1. März festgelegt, die zweite Fälligkeit ist der 30. November. Bis zum 30. Juni hat das NISF/INPS Zeit, die Gesuche zu bearbeiten und die entsprechende Mitteilung zu entrichten. Gesuche, die in die zweite Fälligkeit hineinfallen, werden dann bis zum 31. Dezember bearbeitet. Auch bei diesen Genehmigungen muss das Nationale Fürsorgeinstitut die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen berücksichtigen.
Welchen weiteren Unterschied gibt es noch zur APE sociale?
Für Frauen mit Kindern gibt es keinen Bonus, wie es bei der APE sociale der Fall ist. Sie müssen daher, wie die Männer, ein Dienstalter von 41 Jahren vorweisen. Auch die neue Bestimmung in Bezug auf Arbeitslosigkeit aufgrund eines ausgelaufenen befristeten Arbeitszeitvertrages wird bei den Lavoratori Precoci nicht angewandt.
Wer hilft bei den Gesuchen?
Unser Patronat SBR im ASGB hilft gerne beim Abfassen der Gesuche für die APE sociale und der Rente für die Lavoratori Precoci. Die Anträge können nur in digitaler Form gestellt werden, zudem müssen sie dokumentiert. werden. Daher soll sich jeder, der glaubt einer der Zielgruppen anzugehören, genau informieren, ob er anspruchsberechtigt sein könnte.

Dienstleistungen

Eltern werden

Diese Leistungen stehen euch zu, fordert eure Rechte ein!
1. Leistungen, die vom Staat (durch das Fürsorgeinstitut NISF/INPS) getragen werden:
Geburtenprämie
Werdenden Müttern (auch bei Adoption) steht eine einmalige Zahlung von 800 Euro pro Kind zu. Die Prämie, die als finanzielle Hilfe für Ausgaben, die mit einem Neugeborenen zusammenhängen, gedacht ist, kann schon ab dem siebten Schwangerschaftsmonat angesucht werden.
Babybonus für einkommensschwache Familien
Einkommensschwache Familien erhalten vom Staat monatlich 80 Euro bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Berechnungsgrundlage für den Babybonus ist die staatliche ISEE-Erklärung.
Familienzulage des NISF/INPS
Anrecht auf diese Leistung haben alle Arbeitnehmerfamilien, deren besteuerbares Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Die Leistung wird über den Lohnstreifen ausbezahlt.
Voucher Kinderhort
Arbeitende Mütter können innerhalb von elf Monaten nach der Mutterschaft - alternativ zur Elternzeit - für Voucher für Babysitterdienste oder einen Kinderhort ansuchen und erhalten vom Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS monatlich 600 Euro für maximal sechs Monate.
Bonus Kinderhort
Beim Bonus Kinderhort handelt es sich um einen Beitrag von jährlich 1.000 Euro, aufgeteilt in elf Monatsraten, für den Besuch von öffentlichen oder privaten Kinderhorts, wobei maximal 90,91 Euro monatlich ausgezahlt werden. Die Anträge können direkt an das NISF/INPS gestellt werden.
2. Leistungen, die vom Land (durch die Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung - ASWE) getragen werden:
Staatliches Familiengeld für kinderreiche Familien
Diese Leistung steht einkommensschwachen Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern zu. Die Einkommensgrenze wird jährlich neu festgelegt. Voraussetzung ist die Abfassung der staatlichen ISEE-Erklärung
Staatliches Mutterschaftsgeld
Diese Leistung steht Müttern ohne Arbeitsverhältnis zu, die deshalb keinen Anspruch auf einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub haben. Die Leistung hängt vom persönlichen Einkommen laut ISEE-Erklärung ab.
Das Landesfamiliengeld+
Dabei handelt es sich um einen Zusatzbeitrag des Landesfamiliengeldes und ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, in denen die Väter einer abhängigen Arbeit im Privatsektor in der Provinz Bozen nachgehen und die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Die Elternzeit muss für einen Zeitraum von mindestens zwei vollen ununterbrochenen Monaten beansprucht werden.
Für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption oder der Anvertrauung.
Der Zusatzbeitrag wird für Geburten vom 01. Jänner 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2018 ausgezahlt.
Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region)
Diese Leistung steht Familien zu, und wird nach Familiengröße und wirtschaftlicher Lage der Familie berechnet. Berechnungsgrundlage ist die EEVE.
Familiengeld des Landes
Diese Leistung ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kleinkindern und steht jedem Kind in seinen ersten drei Lebensjahren zu. Sie beträgt 200 Euro monatlich und wird bis zu einem von der EEVE erhobenen Einkommen von 80.000 Euro ausbezahlt.