Dienstleistungen

Öffnungszeiten während der Steuererklärungen

BOZEN
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr zusätzlich ist vom 23.04 bis 25.06 auch Montags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Diese Zeit ist nur berufstätigen Arbeitnehmern vorbehalten
BRIXEN
Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend Termine ausschließlich für Steuererklärung mit Neusanierungen 2017
STERZING
Steuererklärungen werden ausschließlich auf Termin abgefasst
MERAN
Montag bis Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
SCHLANDERS
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag nachmittag geschlossen
BRUNECK
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Freitag Nachmittag geschlossen
NEUMARKT
Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Modell 730/2018: Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung
für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung Modell 730/2018 in Neumarkt telefonisch zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 16. März 2018 immer Freitags von 09:00 bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per Mail an mdibiasi@asgb.org möglich.

Dienstleistungen

APE Sociale 2018

Was ist die APE sociale?
Die APE sociale ist eine staatliche Frührente, die monatlich vom Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS als finanzielle Überbrückungshilfe bis zum effektiven Renteneinstieg ausgezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind Erwerbstätige in bestimmten Notlagen, die bis zum 31. Dezember 2018 ein Alter von 63 Jahre erreichen. Zudem müssen sie je nach Grund 30 oder 36 Beitragsjahre vorweisen können. Frauen mit Kindern erhalten eine Reduzierung der erforderlichen Beitragsjahre um zwei Jahre. Pro Kind kann nur ein Jahr gutgeschrieben werden.
Wer hat Anspruch auf die APE sociale?
1. Langzeitarbeitslose:
Langzeitarbeitslos werden jene Personen bezeichnet, die alle Unterstützungsmaßnahmen aufgebraucht haben und aufgrund der untenstehenden Punkte im Besitz des Arbeitslosenstatus sind:
unfreiwillige Entlassung (individuell, kollektiv, gerechtfertigter Grund, einvernehmliche Vereinbarung) oder
natürliche Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages, wobei in den vorhergehenden 36 Monaten für mindestens 18 Monate in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis gearbeitet worden sein muss;
2. Zivilinvaliden:
Betroffene müssen eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent aufweisen.
3. Pflege eines Familienangehörigen:
Die APE sociale zur Pflege eines Familienangehörigen wird gestattet, wenn es sich um den Partner oder einen Verwandten ersten Grades handelt. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Antragsteller mit dem Pflegebedürftigen zusammenleben und ihn seit mindestens sechs Monaten aufgrund einer zuerkannten schweren Behinderung (Gesetz 104/1992, Artikel 3, Absatz 3) betreuen. Sollte der Pflegebedürftige keine Familienmitglieder ersten Grades haben, die imstande sind ihn zu pflegen, sei es aufgrund ihres Alters (über 70), aufgrund schwerer Krankheit, oder mangels Familienmitglieder ersten Grades, werden Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) oder Verschwägerte bis zum 2. Grad (Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin) zugelassen.
4. Personen, die seit mindestens sechs Jahren schwere und risikoreiche Arbeiten verrichten:
Jene Berufe, die in die Kategorie schwere und risikoreiche Arbeiten fallen, sind gesetzlich geregelt. Folgende Berufe fallen in die Kategorie schwere und risikoreiche Arbeit:
Arbeiter im Tagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung;
Kranführer, Baggerfahrer sowie Arbeiter, die Maschinen/Geräte für Bohrungen auf Baustellen betätigen;
Gerber;
Triebfahrzeugführer, Zugpersonal;
Fernfahrer von Lastwagen und anderen schweren Fahrzeugen;
KrankenpflegerInnen und Hebammen mit Turnusdiensten;
Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen;• Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen von Kleinkindeinrichtungen;
Gepäckträger, Angestellte im Transportwesen zum Bewegen von Waren sowie ähnliche Tätigkeiten;
nicht qualifiziertes Reinigungspersonal;
Personal der Müllabfuhr sowie alle in der Müllentsorgung Beschäftigte;
Arbeiter in der Landwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei;
Fischer, die lohnabhängig oder als Genossenschaftsmitglied in der Küstenfischerei und/oder im offenen Meer beschäftigt sind;
Stahlarbeiter sowie alle Arbeiter, die heißen Temperaturen ausgesetzt sind, sofern sie nicht in die Schutzbestimmungen der risikoreichen Tätigkeiten fallen;
Matrosen sowie die übrige Besatzung von Schiffen im Besitz der Verkehrszulassung für die See und Binnengewässer.
Wie funktioniert die APE sociale?
Erwerbstätige, die einer der vorher genannten Zielgruppe angehören, reichen über ein Patronat ein Gesuch zur Bestätigung der Voraussetzungen an das Nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS ein. Wird dieses Gesuch bestätigt, so wird der Anspruchsberechtigte in eine Rangordnung aufgenommen.
Die APE sociale wird unter Berücksichtigung der finanziell dafür vorgesehenen Ressourcen gewährt. Die Auszahlung erfolgt ab dem Moment, ab dem alle Voraussetzungen erfüllt sind:
Alter über 63 Jahre;
Versicherungszeiten, je nach Grund von 30 oder 36 Jahre;
Der Antragsteller darf seit drei Monaten keine Arbeitslosenunterstützung erhalten haben;
Erwerbstätige, die schwere oder risikoreiche Arbeiten verrichten, müssen diese in den vorhergehenden sieben Jahren für sechs Jahre oder in den vorhergehenden zehn Jahren für sieben Jahre verrichtet haben.
Gleichzeitig mit dem Gesuch um die Auszahlung der APE sociale muss der Rentenantrag gestellt werden.
Wie wird die APE sociale berechnet?
Die Berechnung der APE sociale erfolgt mit Datum des Antrages und hängt von der Höhe der zukünftigen Rente ab. Sie wird in 12 Monatsraten ausgezahlt und darf einen monatlichen Bruttobetrag von 1.500,00 Euro nicht überschreiten.
Die APE sociale ist keine Rente!
Die APE sociale ist steuerrechtlich einem Einkommen aus Arbeit gleichgestellt. Daher können alle damit zusammenhängende Steuervorteile genutzt werden, einschließlich dem 80-Euro Bonus. Sie ist bis zu einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze mit einem zusätzlichen Einkommen vereinbar (bis zu einer Bruttosumme von 8.000,00 Euro für lohnabhängige Arbeit bis zu einer Bruttosumme von 4.800,00 Euro für autonome Tätigkeiten).
Wie kann um die APE sociale angesucht werden?
Für die Auszahlung der APE sociale muss ein doppeltes Antragsverfahren eingehalten werden. Zuerst muss man den Antrag für die Anspruchsberechtigung stellen. Bei einer eventuell positiven Beantwortung von Seiten des NISF/INPS kann im Anschluss ein zweiter Antrag um die Auszahlung der Leistung gestellt werden. Für die Anträge gibt es jeweils mehrere Fälligkeiten, die eingehalten werden müssen.
Gibt es nächstes Jahr auch noch die APE sociale?
Die APE sociale ist im Jahre 2017 als zweijähriges Experiment eingeführt worden. Daher kann sie derzeit nur an jene Antragsteller ausgezahlt werden, die bis zum 31. Dezember 2018 alle Voraussetzungen erfüllen. Die Zukunft der APE sociale hängt somit vom politischen Willen ab.