Transport und Verkehr 

Nachgedacht

Richard Goller zur Situation im öffentlichen Nahverkehr

Wenn Privatinteressen mit öffentlichen Interessen kollidieren
Nahezu jedem Bürger ist bekannt, dass Monopolstellungen volkswirtschaftlich bedenklich sind, es sei denn, die öffentliche Hand hält diese zum Schutz des öffentlichen Interesses. Aus diesem Grund sollten Privatanbieter niemals außer Konkurrenz am Markt agieren, vor allem nicht, wenn die Waren oder Dienstleistungen essentiell für das Aufrechterhalten grundlegender Bedürfnisse sind.
In Südtirol sind wir mit der Situation einer Quasi-Monopolstellung im öffentlichen Nahverkehr konfrontiert, deren Akteur, die SAD Nahverkehrs A.G., auf dem besten Weg dahin ist, ihre Dienste entgegen der Ansprüche der Bevölkerung zu verrichten. Die Resultate dieser Betriebspolitik sind bereits spürbar und werden sich laufend verschlechtern: das einheimische Personal kündigt und wird mit ortsfremden Bediensteten ersetzt, welche den entscheidenden lokalen Gepflogenheiten, wie Zweisprachigkeit, Ortskundigkeit etc. nicht gerecht werden. Die Folge dieser kurzsichtigen Strategie sind unzufriedene Pendler und Touristen, sowie ein Imageverlust für die gesamte Provinz. Die politisch Verantwortlichen sehen untätig zu, wie ein einstiges Vorzeigeunternehmen eine gesamte Branche in Verruf bringt, da sie den Dienst gänzlich aus der Hand gegeben haben und nun nicht mehr die Kontrolle darüber haben.
Aus obengenannten Gründen erscheint es in der Tat einleuchtend, dass Transportunternehmen, welche Liniendienste fahren, mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand sein müssen, um die Möglichkeit zu schaffen, bei Bedarf auch regelnd eingreifen zu können. Dass Inhouse-Unternehmen profitabel und weitgehendst zu aller Zufriedenheit funktionieren, beweist das Modell Sasa in Bozen, Meran, Leifers und Lana. Obwohl die Sasa mehr als ein Drittel der Fahrtkilometer der SAD A.G. im Jahr 2016 absolviert hat – mit nicht einmal einem Drittel Umsatz – war sie imstande, einen ordentlichen Gewinn zu erwirtschaften. Die SAD A.G. hat hingegen im selben Zeitraum einen Verlust von fast 400.000 Euro eingefahren.
Dieser Vergleich soll verdeutlichen, dass der Nahverkehr in öffentlicher Hand gut aufgehoben ist. Man muss nur die Anzahl der Kündigungen, der Streiks oder die Personalzufriedenheit der Sasa-Bediensteten mit jener der SAD-Bediensteten vergleichen.
Der Umstand, dass private Akteure als Hauptziel ihrer Tätigkeit das Erwirtschaften von möglichst viel Geld in möglichst kürzester Zeit sehen, führt oft dazu, dass die Nachhaltigkeit der zu leistenden Dienste unter der Profitgier leidet. Dies ist der Grund, warum Wasser, Gas, die medizinische Grundversorgung und weitere wichtige Bereiche großteils öffentlich verwaltet werden - die Überlandlinien im öffentlichen Nahverkehr ausgenommen. Aus der Distanz zu kritisieren ist leicht, aber dennoch verstehe ich nicht, warum in der Vergangenheit nicht auch die Überlandlinien als Inhouse-Gesellschaft geführt wurden bzw. werden, vor allem da täglich tausende Pendler und Touristen von einem reibungslos verlaufenden Dienst abhängig sind. Eine Inhouse-Gesellschaft würde auch die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und des ethnischen Proporzes garantieren. Also: Worauf warten wir?

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ASGB erzielt Teilerfolg im Rekurs gegen die SAD

Der ASGB hat im Oktober des vergangenen Jahres einen Rekurs an das Landesgericht Bozen, Abteilung Arbeitsstreitsachen, gegen die SAD Nahverkehr-AG hinterlegt, in dem das Landesgericht aufgefordert wurde festzustellen, ob sich die Rekursgegnerin des gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens in mehreren Fällen schuldig gemacht hat.
Der ASGB vertrat einerseits die Meinung, dass die einseitige Kündigung sämtlicher Zusatzverträge nicht nur den ökonomischen Teil zum Inhalt hatte, sondern auch den Teil, der die Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte betrifft. Das Gericht war der Ansicht, dass dieser Tatbestand nicht zutrifft und hat den Rekurs in diesem Punkt abgelehnt.
Zudem war der ASGB überzeugt, dass sich die SAD Nahverkehrs-AG durch die Behauptung, dass die Gewerkschaften nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und das Ziel der Vergabeverfahren steuern, mit dem Tatbestand, die Arbeitnehmer direkt aufgefordert zu haben, mit dem Unternehmen „ad personam“ Vereinbarungen zu schließen, um die Gewerkschaften auszuschalten, des gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens schuldig gemacht hat. In diesem Fall hat das Landesgericht festgestellt, dass sich die Rekursgegnerin tatsächlich des gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens schuldig gemacht hat.
Außerdem war der ASGB der Ansicht, dass die SAD Nahverkehr-AG ihrer Informationspflicht den Gewerkschaften gegenüber nicht, bzw. nur teilweise nachgekommen ist. Auch in dieser Sache hat das Gericht die Ansicht des ASGB geteilt und der Rekursgegnerin angeordnet, innerhalb von 40 Tagen alle Informationen laut Antrag von 05.09.2017 auszuhändigen.
Die SAD Nahverkehrs AG wurde verurteilt, zwei Drittel der Verfahrensspesen an den ASGB zu erstatten.
Wir werten diesen Teilerfolg unseres Rekurses als durchaus positiv, da damit gerechnet werden kann, dass zukünftig ähnliche Tatbestände von Seiten der SAD Nahverkehrs-AG unterlassen werden.