Bauindustrie

Landeszusatzvertrag Bauindustrie

Variables Lohnelement ab 01. Januar 2018 ausgehandelt

Kürzlich wurde im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Landeszusatzvertrag für die Bauindustrie das Abkommen über das variable Lohnelement (EVR) unterzeichnet, welches vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist. Von unserer Fachgewerkschaft waren bei den Verhandlungen die Fachsekretäre Werner Blaas und Friedl Oberlechner dabei. Zudem wurde auch das Abkommen für die Bezahlung der ersten drei Tage (Karenzzeit) über die Bauarbeiterkasse bei Krankheit mit kurzer Dauer (bis zu sechs Kalendertagen – gültig bis zum 30. September 2019), sowie jenes über die Auszahlung des Geburtengeldes über die Bauarbeiterkasse (200 Euro pro Kind – gültig bis zum 30. September 2018) unterzeichnet.

Bauindustrie


Abkommen für Lohnausgleichskasse Lehrlinge unterzeichnet

Kürzlich wurde zwischen dem Kollegium der Bauunternehmer und den Baugewerkschaften das Abkommen über die Bezahlung der ordentlichen Lohnausgleichskasse (aufgrund der Witterungsbedingungen) für die Lehrlinge der BAUINDUSTRIE unterzeichnet. Der ASGB-BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Oberlechner Friedl vertreten. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2018 in Kraft und die Bezahlung erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber direkt über den monatlichen Lohnstreifen des Lehrlings.