Landesbedienstete


11. Landesversammlung
am 28. Mai 2018 – Wahl der Delegierten

Liebes Mitglied,
am 28. Mai 2018 findet die 11. Landesversammlung des ASGB-Landesbedienstete statt. Die Landesversammlung gibt die Richtlinien vor und wird satzungsgemäß von Delegierten getragen, welche von allen Mitgliedern zu wählen sind. Aus diesem Grund bitten wir dich als Mitglied, die Delegierten für die Landesversammlung zu wählen. Um die Wahl der Delegierten für alle Mitglieder des ­ASGB-Landebedienstete zu ermöglichen, hat der Vorstand für eine Briefwahl optiert.
Die Briefwahl findet folgendermaßen statt:
Alle Mitglieder erhalten mittels Post die Kandidatenliste der Delegierten;
Die Kandidatenliste wird bestätigt, in dem das dafür vorgesehene Kästchen: „ich bin einverstanden“ oder „ich bin nicht einverstanden“ angekreuzt wird;
Der Wahlzettel ist in dem beiliegenden, frankierten Umschlag umgehend nach Erhalt per Post ausgefüllt zurückzusenden. Gültig sind nur die Wahlzettel welche innerhalb 30. April eintreffen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Landesversammlung das höchste Entscheidungsgremium unserer Gewerkschaft ist. Dabei sind die Vorstandsmitglieder und die Rechnungsrevisoren zu wählen, sowie Weichen für die zukünftigen Tätigkeiten zu stellen. Somit ist es ein besonderes Anliegen, einsatzfreudige und engagierte Kolleginnen und Kollegen als Delegierte zu gewinnen.

Gebietskörperschaften

Lust auf neue Herausforderungen?

Mitarbeiter/in gesucht

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften sucht eine/n MitarbeiterIn zur Verstärkung unseres Teams für den Bezirk Bozen und Überetsch–Unterland
Geboten werden
flexible Arbeitszeiten
persönliche Entfaltungsmöglichkeiten
abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
Voraussetzungen
Bedienstete/r einer Gemeinde, Bezirksgemeinschaft oder eines öffentlichen Seniorenheimes
Führerschein B
Teamfähigkeit
Informationen zur Freistellung
durch eine gewerkschaftliche Freistellung bleibt man Bedienstete/r des Herkunftsbetriebes und wird weiterhin von diesem bezahlt. Wenn man die Freistellung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, kehrt man als Bedienstete/r wieder in den Betrieb zurück und hat Anrecht auf einen Arbeitsplatz, welcher dem eigenen Berufsbild entspricht.
Bei Interesse melden Sie sich bitte innerhalb 31.05.2018 mittels Mail bholzer@asgb.org