Dienstleistungen

Wohnbau- und Mietberatung

Die bürokratischen Anforderungen und der schwer zu durchdringende Gesetzesdschungel im Bereich des Wohnbaus und für Mieter hat den ASGB veranlasst, das Dienstleistungszentrum „Wohnbau- und Mietberatung“ zu gründen.
Die „Wohnbau- und Mietberatung“
im ASGB steht für folgende Bereiche zur Verfügung:
Vermietung von privaten Wohnungen:
Für Mieter:
Beratung bei der Verfassung und Registrierung von Mietverträgen, Abwicklung der Kaution, Verfassen von Kündigungsschreiben, Beratung über Wohnungsnebenspesen;
Anmietung von konventionierten Wohnungen: Abklärung der allgemeinen Voraussetzungen;
Beitrag für Miete und Nebenspesen: Überprüfung der Voraussetzungen.
Für Eigentümer von vermieteten Wohnungen:
Arten von Mietverträgen, Beratung zur Registrierung, Verteilung der Wohnungsnebenspesen, Korrespondenz;
Beratung zu gesetzlich vorgesehenen Energiezertifikaten für einzelne Wohnungen oder das gesamte Kondominium;
Arten der Konventionierungen von Wohnungen und Aufklärung der Mieter über die allgemeinen Voraussetzungen.
Kondominium:
Überprüfung von Spesenabrechnungen, Beratung in juridischen Fragen, Beschlüsse, Pflichten des Eigentümers, Berechnung bei Eigentümer- oder Mieterwechsel.
Wohnungen des Wohnbauinstitutes:
Beratung und Überprüfung der Voraussetzungen;
Hilfe beim Ausfüllen des Wohnungsgesuches;
Überprüfung der Mietberechnung und der Wohnungsnebenspesen.
Landesförderung bei Erstwohnungskauf- und Bau:
Überprüfung der Voraussetzungen;
Simulation nach der EEVE-Abfassung;
Hilfe beim Ausfüllen des Gesuches und der beizulegenden Unterlagen.
Förderungen bei Sanierung von Erstwohnungen:
Landesförderungen:
Überprüfung der Voraussetzungen, Hilfe beim Ansuchen;
Beratung beim Ansuchen auf den Landesvorschuss auf den Steuerabsetzbetrag.
Staatliche Steuerabschreibungen:
Steuerliche Beratung bei Abschreibung von Sanierungsspesen und energetischer Sanierung;
ENEA-Meldung für Austausch von Fenstern, Montage von Sonnenkollektoren oder Verschattungen.
Wo findet man uns?
Beratungen finden beim ASGB in Bozen und (mit Vormerkung) in den Bezirksbüros von Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders statt.

Dienstleistungen

Bausparen im Zusatzrentenfonds

Wie das Zusatzrentensystem im Allgemeinen so erfährt auch das noch junge Bausparmodell in Verbindung mit einer Zusatzrentenposition immer wieder Änderungen und Anpassungen an aktuelle Erfordernisse:
Die Neuerungen, welche 2017 eingeführt wurden, betreffen vor allem Zusatzrentenfondsmitglieder höheren Alters und Bedienstete des öffentlichen Sektors. So wurde die Altersgrenze, bis zu welchem ein Bauspardarlehen abgeschlossen werden kann, von 55 auf 65 Jahren angehoben.
Für die in einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (Laborfonds) eingeschriebenen öffentlich Bediensteten ist es hingegen seit Juni letzten Jahres möglich, ein Bauspardarlehen im Ausmaß des Dreifachen Ihres angesparten Kapitals zu beantragen. Zuvor wurde nur der doppelte Betrag des angereiften Kapitals als Bauspardarlehen gewährt, weshalb öffentlich Bedienstete aufgrund des geringen Abfertigungsanteils, der in den Zusatzrentenfonds fließt, oft nur ein niedriges Darlehen erhielten.
Neben dem Höchstalter sind noch weitere Kriterien zur
Gewährung eines Bauspardarlehens zu erfüllen:
Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem seit mindestens 8 Jahren
Mitgliedschaft in einem vertragsgebundenen regionalen Zusatzrentenfonds
Ansässigkeit seit 5 Jahren in der Provinz Bozen
Die zu kaufende, bauende oder sanierende Erstwohnung muss sich in der Provinz Bozen befinden und Eigentum des Gesuchstellers sein
Angespartes Kapital von mindestens 15.000 Euro im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds
Die Gewährung des Bauspardarlehens erfolgt nicht automatisch aufgrund der Antragstellung, sondern es wird von einer vertragsgebundenen Bank gewährt, nachdem diese auch die Kreditwürdigkeit des Gesuchstellers und die Finanzierbarkeit der Erstwohnung positiv bewertet hat. Auf das Bauspardarlehen besteht kein Anrecht mehr, wenn der notarielle Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde oder die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten schon abgeschlossen sind.
Sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt, gewähren die vertragsgebundenen Banken das Bauspardarlehen aus einem vom Land Südtirol eingerichteten Fonds. Dabei werden auch die Laufzeit des Darlehens, welche von mindestens 1,5 Jahren bis maximal 20 Jahren gehen kann, sowie die Art der Ratenzahlung festgelegt.
Ein besonderes Merkmal des Südtiroler Bauspardarlehens ist, dass für die Rückzahlung des Kredits zwei Möglichkeiten bestehen: man kann entweder nach dem klassischen Modell Kapital und Zinsen zahlen und so die Kapitalschuld laufend abbauen oder man kann während der gesamten Laufzeit nur die anfallenden Zinsen zahlen und die Kapitalschuld dann am Ende der Laufzeit mit einer einmaligen Zahlung tilgen (sogenanntes Bullet Modell). Die Entscheidung darüber, ob dieses Bullet System anwendbar ist, trifft wiederum die beauftragte Bank von Fall zu Fall.
Der Zinssatz ist für beide genannten Rückzahlmodelle fix festgelegt und beträgt 1,5% für die gesamte Laufzeit.
Die Nachfrage nach dem Bausparmodell ist seit dessen Einführung vor ca. 2 Jahren laufend gestiegen. Dies zeigt, dass es für die Südtiroler Bürger und Bürgerinnen eine wichtige Unterstützung zum Erwerb des Eigenheims darstellt. Unbedingte Voraussetzung um in den Genuss eines Bauspardarlehens in angemessener Höhe zu kommen, ist natürlich, dass man sich frühzeitig in einen Zusatzrentenfonds einschreibt.
Wir listen hier nochmals die Vorteile des Bausparens auf:
Die eingezahlten Zusatzrentenfondsbeiträge können jährlich bis zu 5.164,57 Euro vom Einkommen abgezogen werden
Fondsmitglieder erhalten das Bauspardarlehen zu einem fixen Zinssatz von nur 1,5%
Das Bauspardarlehen wird bis zum Doppelten bzw. Dreifachen (nur für öffentlich Bedienstete) des Kapitals, das im Zusatzrentenfonds angespart wurde, gewährt. Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 200.000 Euro für Einzelpersonen und 300.000 Euro für Eheleute und Personen in eheähnlichen Beziehungen
Das Bausparen kann weitgehend mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Wohnbauförderungsmaßnahmen kombiniert werden
Mit dem Bausparmodell können Mitglieder ihre Erstwohnung finanzieren und gleichzeitig eine Zusatzrente aufbauen, die ihnen eine zusätzliche Absicherung im Alter gewährt, wenn die staatliche Rente dafür nicht mehr ausreicht
Das Bauspardarlehen kann indirekt auch für die eigenen Kinder genutzt werden. Die Eltern können für sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen und die steuerliche Absetzbarkeit für sich geltend machen. Auf diese Weise unterstützt man die eigenen Kinder dabei, für ein späteres Bauspardarlehen zu sparen.