Aktuell

Der Lastesel Arbeitnehmer und Rentner

Eine Erhebung des Arbeitsförderungsinstitutes (AFI) nimmt den jammernden Unternehmern den Wind aus den Segeln indem es festgestellt hat, dass die Arbeitnehmer und Rentner die Hauptsteuerzahler in Südtirol sind. 78,8 Prozent der Einkommenssteuer entfällt auf die Arbeitnehmer und Rentner. Wenn man bedenkt, dass die kleinen Einkommen mehr als drei Viertel der Einkommenssteuerlast zu schultern haben, kommt man nicht umhin zu hinterfragen, wie man Entlastung schaffen kann. Dies kann nur durch Lohnerhöhungen und durch Steuersenkungen geschehen.
Um dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken, den Arbeitnehmern und Rentnern die massive Steuerlast abzunehmen und um eine sozial ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, wird der ASGB die Wahlprogramme der Parteien für die kommenden Landtagswahlen ausführlichst studieren und kritisch hinterfragen. In Konjunkturphasen der Wirtschaft ist es nun Zeit für mehr Unterstützung für Arbeitnehmer und Rentner!

Verbrauchertelegramm

Welternährungstag: Gegen Lebensmittelverschwendung!

Drei Tipps, um die Lebensmittelverschwendung im eigenen Haushalt zu verringern.
1. Ich plane meinen Einkauf!
Ich überlege, was ich wirklich brauche, und notiere die benötigten Produkte auf einer Einkaufsliste. Zur Kontrolle werfe ich noch einen Blick in den Kühlschrank und den Vorratsschrank. Ich gehe nicht hungrig einkaufen, um Hamsterkäufe zu vermeiden. Im Laden kaufe ich, bis auf wenige Ausnahmen, konsequent nur das, was auf der Liste steht. Angebote wie „Nimm 3, zahl 2!“ ignoriere ich, wenn ich nur ein oder zwei Stück des Produkts benötige. Wenn weniger Lebensmittel im Müll landen, bleibt letztendlich mehr Geld in der Geldbörse.
2. Ich traue meinen Sinnen!
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde und ich Zweifel an der Genießbarkeit eines Produkts habe, prüfe ich dieses mit meinen Sinnen: zuerst schaue ich genau, dann rieche ich, zuletzt koste ich. Nehme ich nichts Auffälliges und keine Abweichungen wahr, dann ist das Produkt noch genießbar und ich lasse es mir schmecken.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und genießbar, zum Teil noch Monate nachher – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden. Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.
3. Ich verwerte die Essensreste!
Um Speisereste weitgehend zu vermeiden, koche ich bedarfsgerecht und richte nur so viel auf den Tellern an, wie vermutlich gegessen wird. Bleibt doch einmal etwas übrig, bewahre ich die Reste gekühlt auf und verwerte sie möglichst rasch. Wenn unter der Woche kleine Mengen an gekochten Nudeln, Kartoffeln, Reis, Gemüse oder Hülsenfrüchten übrig bleiben, mache ich daraus ein „Wochenschau-Gröstl“, das ich noch mit etwas Käse oder Ei verfeinere. Habe ich zu viel Brot gekauft, schneide ich dieses in Scheiben oder kleine Würfel, lasse es trocknen und bewahre es – so länger haltbar gemacht – in einer Dose auf. Zu einem späteren Zeitpunkt bereite ich mit den getrockneten Brotscheiben einen Scheiterhaufen oder Arme Ritter, mit dem gewürfelten Brot Knödel. Zudem lassen sich aus altem trockenem Brot auch selbst Brösel herstellen, entweder mit dem Fleischwolf oder einem elektrischen Zerkleinerer. Im Restaurant oder Gasthaus lasse ich mir die Tellerreste einpacken und nehme sie für eine schnelle Mahlzeit mit nach Hause.