Aktuell

Öffentliches Auftragswesen endlich wieder in lokaler Hand

Der ASGB begrüßt die Durchführungsbestimmung, wonach das öffentliche Auftragswesen wieder Landeskompetenz wird und autonom geregelt werden kann.
Die EU-Vergaberichtlinie bietet die Möglichkeit, soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Genau deshalb sollten sich die öffentlichen Körperschaften, wie das Land, die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Sanität etc., im Sinne der Regionalität und zum Schutz der hiesigen klein- und mittelständischen Betriebe bei Ausschreibungen auch darauf beschränken, lokale Anbieter prioritär zu behandeln. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, zukünftig verstärkt darauf zu pochen, Qualitätskriterien, wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Sicherheitspersonal festzuschreiben. Ökologischen Aspekten, wie die Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, muss die notwendige Bedeutung geschenkt werden, um die Aufträge im Land zu halten. Die Umsetzung dieser Forderungen würde dafür sorgen, dass die kleinen und mittleren Betriebe mit Eigenpersonal die Chance erhalten, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Außerdem sollte das explizite Verbot von Subvergaben ausgesprochen werden, sowie eine verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen zukünftigen Missbrauch vorbeugen.

Aktuell

Der Sanitätsbetrieb vergibt Aufträge von über einer Million Euro an italienische Firmenvereinigung

Im ASGB wurde die Tatsache, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb einer Firmenvereinigung aus Rom und Mailand für die Vergabe externer Dienstleistungen über eine Million Euro zusagt, mit Bauchweh zur Kenntnis genommen. Die sich häufenden Ausschreibungen von externen Dienstleistungen müssten hinterfragt werden.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat mit Beschluss Nr. 534 vom 30. Dezember 2016 einer Firmenvereinigung, bestehend aus Ernst & Young S.p.A. aus Rom mit Ernst & Young Financial-Business Advisors S.p.A. aus Mailand, FPA S.r.l. aus Rom und Studio Legale Tributario aus Mailand, die die Ausschreibung des Projektes zur Zertifizierung des Haushaltes des Südtiroler Sanitätsbetriebes gewonnen hat, einen Gesamtbetrag von über 900.000 Euro überwiesen. Damals hat eine Ausschreibung stattgefunden und das beste Angebot gewonnen. Bereits in diesem Kontext muss man sich aber die Frage stellen, warum man nicht selbst intern imstande ist, Organisations-, Buchhaltungs- und Verfahrensstandards selbst zu optimieren, sowie ein verbessertes internes Kontrollmodell für die Gewährleistung der Zertifizierung der Daten und der Bilanzen auszuarbeiten. Mit dem Beschluss Nr. 447 vom 27. Oktober 2017 haben der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes und seine Mitunterzeichner der ganzen Causa jedoch die Krone aufgesetzt: Der genannten Firmenvereinigung wurde mittels Zusatzvertrag ein einjähriger hochdotierter, fast 450.000 Euro teurer Auftrag erteilt, die Einleitung von außerordentlichen Maßnahmen für die Verwaltungs- und Buchhaltungsregelung für insbesondere drei Bereiche zu treffen:
den Inventarisierungsprozess der Vermögenswerte und ein entsprechendes Verfahrens- und Überwachungssystem;
den Managementprozess der sich im Bau befindlichen Anlagen und deren Wert;
den in den Durchlaufposten angegebenen Wert;
Hervorgehoben wird außerdem die Bedeutung einer außerordentlichen Inventur zur Ermittlung des realen Bestandes und des Buchbestandes der beweglichen Güter.
In Anbetracht dieser Tatsache, allem voran des Umstandes, dass es für eine Inventur keine externen Betriebe braucht, genauso wie obengenannte außerordentliche Maßnahmen von Sanitäts- bzw. Landesangestellten ausgearbeitet werden könnten, muss es erlaubt sein, den Usus der externen Auftragsvergabe des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu hinterfragen und zu analysieren, ob nicht etwa zu leichtfertig mit externen Auftragsvergaben umgegangen wird.