Verbrauchertelegramm

Welternährungstag: Gegen Lebensmittelverschwendung!

Drei Tipps, um die Lebensmittelverschwendung im eigenen Haushalt zu verringern.
1. Ich plane meinen Einkauf!
Ich überlege, was ich wirklich brauche, und notiere die benötigten Produkte auf einer Einkaufsliste. Zur Kontrolle werfe ich noch einen Blick in den Kühlschrank und den Vorratsschrank. Ich gehe nicht hungrig einkaufen, um Hamsterkäufe zu vermeiden. Im Laden kaufe ich, bis auf wenige Ausnahmen, konsequent nur das, was auf der Liste steht. Angebote wie „Nimm 3, zahl 2!“ ignoriere ich, wenn ich nur ein oder zwei Stück des Produkts benötige. Wenn weniger Lebensmittel im Müll landen, bleibt letztendlich mehr Geld in der Geldbörse.
2. Ich traue meinen Sinnen!
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde und ich Zweifel an der Genießbarkeit eines Produkts habe, prüfe ich dieses mit meinen Sinnen: zuerst schaue ich genau, dann rieche ich, zuletzt koste ich. Nehme ich nichts Auffälliges und keine Abweichungen wahr, dann ist das Produkt noch genießbar und ich lasse es mir schmecken.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und genießbar, zum Teil noch Monate nachher – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden. Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.
3. Ich verwerte die Essensreste!
Um Speisereste weitgehend zu vermeiden, koche ich bedarfsgerecht und richte nur so viel auf den Tellern an, wie vermutlich gegessen wird. Bleibt doch einmal etwas übrig, bewahre ich die Reste gekühlt auf und verwerte sie möglichst rasch. Wenn unter der Woche kleine Mengen an gekochten Nudeln, Kartoffeln, Reis, Gemüse oder Hülsenfrüchten übrig bleiben, mache ich daraus ein „Wochenschau-Gröstl“, das ich noch mit etwas Käse oder Ei verfeinere. Habe ich zu viel Brot gekauft, schneide ich dieses in Scheiben oder kleine Würfel, lasse es trocknen und bewahre es – so länger haltbar gemacht – in einer Dose auf. Zu einem späteren Zeitpunkt bereite ich mit den getrockneten Brotscheiben einen Scheiterhaufen oder Arme Ritter, mit dem gewürfelten Brot Knödel. Zudem lassen sich aus altem trockenem Brot auch selbst Brösel herstellen, entweder mit dem Fleischwolf oder einem elektrischen Zerkleinerer. Im Restaurant oder Gasthaus lasse ich mir die Tellerreste einpacken und nehme sie für eine schnelle Mahlzeit mit nach Hause.

Verbrauchertelegramm

Winterreifen in Europa

Weihnachts-Shopping in Deutschland, Skiferien in Österreich, Skitag im Pustertal … und wie war das nochmal mit der Winterreifen-Pflicht?
Das Europäische Verbraucherzentrum hat sich schlau gemacht.
Italien/Südtirol
In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Winterausrüstung kann – und ist - aber bei entsprechender Witterung mittels Schildern für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben. Alle Infos zu Südtirol finden Sie hier: www.provinz.bz.it/verkehr/download/Winterausruestungspflicht.pdf
Ab 15. November 2017 besteht auf der Brennerautobahn A22 im Abschnitt Brenner-Affi Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen. Im Aosta-Tal gilt bereits seit 15. Oktober (bis 15. April) Winterreifenpflicht.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Österreich
In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Die Benutzung von Sommerreifen mit Schneeketten ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Deutschland
In Deutschland müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht. Sie sind auf allen 4 Rädern zu montieren. Neu seit Juni 2017: M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen eingesetzt werden.