Dienstleistungen
Geplante steuerliche Neuerungen für das Jahr 2018
Das Finanzgesetz für 2018 ist noch nicht unter Dach und Fach. Trotzdem können wir schon
einige bevorstehende steuerliche Neuerungen ankündigen
einige bevorstehende steuerliche Neuerungen ankündigen
Der Steuerabsetzbetrag für energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden wird auch für das Jahr 2018 verlängert. Allerdings sollen folgende Umbauarbeiten, die bisher mit 65 Prozent abgeschrieben wurden, nur mehr mit 50 Prozent abschreibbar sein:
Austausch von Fenstern und Fensterrahmen
Einbau von Solarpanelen
Austausch von alten Heizungssystemen mit neuwertigen Brennwertkesseln
Austausch von alten Heizungssystemen mit neuwertigen Biomasse-Heizsystemen
Nur mehr Sonnenschutzvorrichtungen (z.B. Markisen) können mit 65 Prozent abgeschrieben werden.
In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu beachten, dass vor Beginn der Arbeiten einige bürokratische Hürden sowie bestimmte Regeln einzuhalten sind. Am besten vor Beginn der Arbeiten genaue Informationen einholen.
Der Steuerbonus von 50 Prozent für Möbel und Elektrogeräte bei einer außerordentlichen Sanierung in Höhe von maximal 10.000 Euro bleibt weiterhin aufrecht. Auch hier sind einige Voraussetzungen einzuhalten.
Weiters soll es eine neue Abschreibung, den sogenannten „bonus verde“ geben. Dabei sollen Ausgaben für Begrünung, Bepflanzung, Bewässerungsanlagen, Einzäunung usw. von Gärten und Grünanlagen für den privaten Gebrauch in Höhe von maximal 5.000 Euro im Ausmaß von 36 Prozent abschreibbar sein.
Ebenfalls neu eingeführt werden soll der Abzug fürs Abo für den öffentlichen Personentransport. Dabei können 19 Prozent von maximal 250 Euro in Anspruch genommen werden. Der Steuerfreibetrag für Amateursportler, darunter auch Trainer, soll von 7.500 auf 10.000 Euro angehoben werden. In der nächsten Ausgabe unseres AKTIV werden wir noch näher auf die neuen Bestimmungen des Finanzgesetzes eingehen.
In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu beachten, dass vor Beginn der Arbeiten einige bürokratische Hürden sowie bestimmte Regeln einzuhalten sind. Am besten vor Beginn der Arbeiten genaue Informationen einholen.
Der Steuerbonus von 50 Prozent für Möbel und Elektrogeräte bei einer außerordentlichen Sanierung in Höhe von maximal 10.000 Euro bleibt weiterhin aufrecht. Auch hier sind einige Voraussetzungen einzuhalten.
Weiters soll es eine neue Abschreibung, den sogenannten „bonus verde“ geben. Dabei sollen Ausgaben für Begrünung, Bepflanzung, Bewässerungsanlagen, Einzäunung usw. von Gärten und Grünanlagen für den privaten Gebrauch in Höhe von maximal 5.000 Euro im Ausmaß von 36 Prozent abschreibbar sein.
Ebenfalls neu eingeführt werden soll der Abzug fürs Abo für den öffentlichen Personentransport. Dabei können 19 Prozent von maximal 250 Euro in Anspruch genommen werden. Der Steuerfreibetrag für Amateursportler, darunter auch Trainer, soll von 7.500 auf 10.000 Euro angehoben werden. In der nächsten Ausgabe unseres AKTIV werden wir noch näher auf die neuen Bestimmungen des Finanzgesetzes eingehen.