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Ape, die selbst finanzierte freiwillige vorzeitige Rente für 63-Jährige

Der flexible Renteneinstieg für Lohnabhängige und Selbständige ist mit der sogenannten freiwilligen Ape um eine weitere Möglichkeit erweitert worden. Einzig die Freiberufler sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Personen, die weder Zugang zur vorzeitigen Sozialrente noch zur vorzeitigen Altersrente haben, können nun mit einem zuerkannten Rentenanspruch die Zeit bis zum effektiven Renteneintritt mit einem geschützten Darlehen überbrücken, das von einer Bank in 12 Monatsraten ausbezahlt wird. Da diese Maßnahme im Rahmen eines Projektes eingeführt wurde, ist sie zeitlich begrenzt und gilt vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Eine Verlängerung um ein Jahr ist mit dem neuen Haushaltsgesetz wahrscheinlich.
Wer kann diesen vorzeitigen Renteneinstieg nutzen?
Erwerbstätige können den Antrag um die Ape stellen, sobald sie das Alter von 63 Jahren erreicht haben und somit in spätestens drei Jahren und sieben Monaten den Anspruch auf die Altersrente erheben können. Sie müssen mindestens 20 Beitragsjahre angereift haben und ihre monatliche Altersrente darf die Summe von 1,4 mal der Mindestrente (ca. 700 Euro) nicht unterschreiten. Wer schon eine direkte Rente bezieht, hat keinen Anspruch auf die Ape.
Die Ape unterliegt nicht der Einkommenssteuer, sie ist wie jeder andere ausgezahlte Kredit gänzlich steuerfrei.
Wie funktioniert die Ape?
Das Darlehen wird von einer Bank oder einem Finanzinstitut zur Verfügung gestellt, welche eine entsprechende Konvention mit der Regierung unterzeichnet haben. Das gilt auch für die Versicherungsinstitute, die das Risiko eines vorzeitigen Ablebens vor Ablauf der Tilgungsfrist mit einer Versicherung abdecken. Die Hinterbliebenen haben dadurch keine negativen Auswirkungen auf ihre Rechte zu befürchten, so bleibt beispielsweise das Recht auf die Hinterbliebenenrente unangetastet. Das Darlehen wird für 12 Monate ausgezahlt. Die Höhe des Darlehens kann vom Antragsteller bestimmt werden, die sich zwischen einer monatlichen Mindestsumme von 150 Euro bis zu einer Höchstsumme bewegt. Diese kann zwischen 75 und 90 Prozent der angereiften Netto-Altersrente betragen. Mit Beginn der Altersrente aktiviert sich der Tilgungsplan, d.h. Monat für Monat wird die Rente gekürzt und das für 20 Jahre. Insgesamt muss das Darlehen in 240 Raten zurückbezahlt werden, davon ausgenommen die 13. Rente, die mit der Dezemberrente ausbezahlt wird.
Wie hoch sind die Kosten des Darlehens?
Banken und Versicherungen sind an die günstigen Bedingungen der Konvention gebunden, wobei der Staat als Garant fungiert. Die Gesamtkosten sind mit einem effektiven Jahreszinssatz abgedeckt, der Auszahlungskurs beträgt 2,75 Prozent, die Zinsfestschreibung für die Tilgung 2,85 Prozent. Die Preisgestaltung ist mit einem „spread“ festgelegt, der sich an die Differenz zwischen der Credit Default Swap der Banken und der CDS sovrano (Wertpapiere des Staates) richtet. Die Gesamtkosten beinhalten auch die verpflichtende Versicherungsdeckung sowie die Kommission für den Garantiefonds des Staates.
Das Darlehen kann jederzeit gelöscht werden
Eine partielle wie auch gänzliche Löschung des Darlehens ist jederzeit möglich. Wird nur ein Teil des Darlehens gelöscht, übermittelt die Bank an das NISF/INPS den neuen Tilgungsplan. Wird das gesamte Darlehen zurückerstattet, so wird der Abzug auf die Rente sofort eingestellt und das Finanzinstitut muss die gezahlten Tilgungsraten rückerstatten. Dasselbe gilt auch für die nicht genossenen Anteile der Versicherungsprämie und der Kommission. Erfolgt die Löschung des Darlehens während des Auszahlungszeitraumes der Ape, so verfällt auch der Rentenantrag. Bei dieser Prozedur fallen Verwaltungsspesen an.
Welche Rolle hat das Nationale Fürsorgeinstitut?
Das Nationale Fürsorgeinstitut muss als Erstes das digitale System aktivieren, damit die Anträge entgegengenommen werden können und die Zertifizierung ausgestellt werden kann. Durch eine intensive Vorarbeit wird dies im Laufe des Dezembers d.J. möglich sein.
Bis zur Auszahlung der Ape müssen folgende Schritte berücksichtigt werden:
1. Zertifizierung des Anspruchs auf Ape und die damit zusammenhängende Simulation der Kosten;
2. Antrag um die Ape: die damit zusammenhängende Annahme erfolgt innerhalb der dritten Woche des nachfolgenden Monats;
3. die erste Auszahlung der Ape wird dann nach zwei Monaten abgewickelt;
Beispiel: Antrag um die Ape innerhalb 30. Jänner, die Rückantwort erfolgt innerhalb 20. Februar und die erste Auszahlung der Ape sollte mit 1. April erfolgen und zwar mit einem Una Tantum auf die vorhergehenden Monate.
Die Rückzahlung könnte bis zum 1. Mai 2017 erfolgen, da mit diesem Datum das Anrecht zugesichert wurde. Zudem muss beim Antrag um die Ape der Wunsch für eine Verlängerung angegeben werden, falls das Rentenalter durch die Anpassung an die steigende Lebenserwartung erhöht wird (ab 2019 sicher um fünf Monate). Das NISF/INPS ist auch für die Umsetzung des Tilgungsplanes zuständig. Es nimmt die monatliche Kürzung der Altersrente vor, so wie sie in der entsprechenden Vereinbarung festgelegt worden ist.

Dienstleistungen

Zehn Jahre Pflegegeld!

Das Pflegegeld in der Form wie wir es in Südtirol haben, ist eine der wichtigsten Fürsorgeleistungen überhaupt. Zum zehnjährigen Jubiläum möchten wir dem Alt-Vorsitzenden des ASGB, Georg Pardeller, unseren Dank aussprechen. Er war einer der Hauptakteure, die den Status Quo im Bereich des Pflegegeldes herbeigeführt und damit wesentlich zu einer Entlastung für Pflegebedürftige und deren Familienangehörige beigetragen haben. Nach zehn Jahren wurde beschlossen eine kleine Reform zum Thema Pflegegeld durchzuführen, deren Hauptmerkmale folgende sind:
Ab ersten Jänner 2018 wird das Pflegegeld auf drei Jahre ausgezahlt. Anschließend muss neu darum angesucht werden. Ausnahmen gibt es für Pflegebedürftige über 88 Jahre und bei bleibender Invalidität. Unter diesen Voraussetzungen wird das Pflegegeld weiterhin auf unbegrenzte Zeit ausbezahlt.
Ab Anfang nächsten Jahres gibt es keine unangemeldeten Kontrollen mehr, was die Einstufung in die vier Pflegeklassen betrifft.
Der ASGB, freut sich über zehn Jahre Pflegegeld und zeigt sich überzeugt davon, dass diese Maßnahme unangetastet und unverwässert auch zukünftig vielen Pflegebedürftige und deren Familien Entlastung sein wird.