Dienstleistungen

Durchblick im Wirrwarr der derzeitigen Pensionsbestimmungen

Die unterschiedlichsten Pensionsbestimmungen sorgen bei der Bevölkerung für Unsicherheit und Unklarheiten. Hier der Versuch einen kleinen Durchblick zu schaffen.
„APE volontaria“
Bei der Bezeichnung APE handelt es sich um eine Abkürzung zu „anticipo pensionistico“ und ist eine Neuigkeit, die mit dem Haushaltsgesetz 2017 eingeführt worden ist und die bis Ende des Jahres 2018 aufrecht bleiben soll.
Die APE volontaria ist ein Darlehen, das monatlich ausbezahlt wird und ist somit eher eine Sozialleistung und hat mit einer Rente nicht viel zu tun.
Voraussetzungen für diese APE volontaria sind ein Lebensalter von mindestens 63 Jahren, mindestens 20 Beitragsjahre und eine theoretisch angereifte Rente von 1,4mal die Mindestrente (ca. 702 Euro im Monat). Um in den Genuss dieses Darlehens zu kommen muss im Vorfeld ein Antrag an das Fürsorgeinstitut NISF/INPS gestellt werden. Dadurch erfährt man die zu erwartende Altersrente und kann dadurch auch in Erfahrung bringen, wie hoch diese Darlehenssumme ausfallen kann. Jedoch werden diese Anträge voraussichtlich erst in den ersten Monaten des Jahres 2018 möglich sein.
Das Darlehen, das in 12 Monatsraten ausbezahlt wird, wird dann mit Zinsen über die Altersrente in maximal 20 Jahren rückvergütet.
„APE sociale“


Die APE sociale ist eine Sozialleistung, die im Haushaltsgesetz 2017 eingeführt worden ist bis Ende des Jahres 2018 aufrecht bleiben soll. Sie kann von allen Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen für die APE sociale sind ein Lebensalter von mindestens 63 Jahren und mindestens 30 oder 36 Beitragsjahre. Diese Voraussetzungen müssen außerdem an eine „Notsituation“­ gekoppelt sein.Z.B.:

mit einem schwer pflegebedürftigen Angehörigen zusammenleben und diesen pflegen eine Invalidität von min. 74 Prozent aufweisen
arbeitslos sein und seit mindestens drei Monaten kein Arbeitslosengeld beziehen
eine „schwerwiegende“ oder „aufreibende“ Tätigkeit ausüben.
Um in den Genuss dieser APE sociale zu kommen, muss im Vorfeld ein Antrag an
das Fürsorgeinstitut NISF/INPS gestellt werden. Dieses muss das Vorhandensein aller Voraussetzungen überprüfen und bestätigen. Sobald diese Bestätigung ausgestellt ist, kann um die Auszahlung der APE sociale angesucht werden.
Die Höhe der APE sociale ist auf der theoretisch angereiften Rente bemessen und darf maximal 1.500 Euro brutto im Monat betragen.
Beim Erreichen der Voraussetzungen für die Altersrente wird die APE sociale in eine Altersrente umgewandelt.
Der Bezug der APE sociale ist mit einer geringfügigen Tätigkeit vereinbar. Bei einer lohnabhängigen Tätigkeit darf ein Bruttoeinkommen von 8.000 Euro und bei einer selbständigen Tätigkeit von 4.800 Euro nicht überschritten werden.
„APE aziendale“
Die APE aziendale ist eine weitere Sozialleistung, die mit dem Haushaltsgesetz 2017 eingeführt worden ist. Hierzu weiß man noch relativ wenig, weil die entsprechende Durchführungsbestimmung des Ministeriums noch nicht erlassen wurde.
Aus dem Gesetz kann man jedoch ein paar Eckpunkte entnehmen und zwar, dass die APE aziendale alle Arbeitnehmer betreffen soll, die in einem Betrieb arbeiten, der interne Umstrukturierungen vornimmt. Die APE aziendale sieht also ein Abkommen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Letztere müssen die vollen Kosten für diese Sozialleistung übernehmen.
Sobald die Durchführungsbestimmung des Ministeriums und das klärende Rundschreiben des Renteninstitutes NISF/INPS erlassen worden ist, werden wir über weitere Details berichten.
„RITA“
Die Bezeichnung RITA ist eine Abkürzung für „rendita integrativa temporanea anticipata“ und ist ebenfalls eine Neuerung, die im Haushaltsgesetz 2017 enthalten ist und probeweise bis Ende 2018 aufrecht bleiben soll.
Die RITA ist an die Bestätigung der Voraussetzungen für den Bezug der APE volontaria gekoppelt, die vom Renteninstitut NISF/INPS ausgestellt wird (siehe dazu auch APE volontaria). Als weitere Voraussetzung gilt, dass jemand in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist. Die RITA versteht sich als eine Art Vorschuss aus diesem Zusatzrentenfonds. Dadurch sollte das Darlehen der APE volontaria geringer ausfallen und die zukünftige Rente würde weniger in Mitleidenschaft gezogen.
Die RITA kann bis zum Erreichen der Voraussetzungen für die normale Altersrente ausbezahlt werden.
Auch für die RITA sind die definitiven Rundschreiben noch nicht veröffentlicht worden und nachdem sie an die APE volontaria gekoppelt ist, die ja vermutlich auch erst in den ersten Monaten des Jahres 2018 in der Praxis umgesetzt wird, werden die letzten Details sicher noch in den nächsten Wochen geklärt.
Frührente „precoci“
Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Rente, die im Haushaltsgesetz 2017 eingeführt worden ist und die es ermöglicht, mit 41 Beitragsjahren die Rente zu beziehen. Um in den Genuss dieser vorgezogenen Rente zu kommen, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
1. mindestens ein Jahr Arbeitstätigkeit vor dem 19. Lebensjahr;
2. eine „aufreibende“ oder „schwerwiegende“ Tätigkeit ausführen oder eine Invalidität von mindestens 74 Prozent aufweisen, arbeitslos sein und seit mindestens drei Monaten kein Arbeitslosengeld mehr beziehen, einen zusammenlebenden Angehörigen pflegen.
Wer diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann im Vorfeld einen Antrag an das NISF/INPS stellen, das die Voraussetzungen für die Frührente „precoci“ bestätigen muss. Außerdem muss das NISF/INPS überprüfen, ob die vom Staat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ausreichen. Dieser Antrag auf Bestätigung des Anrechts kann im Patronat SBR oder in den ASGB-Bezirksbüros eingereicht werden. Wer in den Genuss dieser Frührente kommt, darf bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine normale vorzeitige Altersrente keiner Arbeitstätigkeit nachgehen.
Vorzeitge Altersrente
Die vorzeitige Altersrente (ex Dienstaltersrente) ist bereits im Jahre 2012 eingeführt worden. Sie sieht eine Pensionierung aufgrund der erreichten Beitragsjahre vor. Derzeit benötigt eine Frau für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente 41 Jahre und zehn Monate, ein Mann 42 Jahre und zehn Monate an Beiträgen.
Voraussetzung für den Bezug der vorzeitigen Altersrente ist, dass ein Antrag an das NISF/INPS gestellt wird (kann im Patronat SBR oder in den ASGB-Bezirksbüros erledigt werden) und dass zum Anlaufdatum der Rente jede lohnabhängige Tätigkeit beendet worden ist. Es ist jedoch kein Problem nach einer kurzen Unterbrechung wieder einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Das dadurch erzielte Einkommen ist voll mit den Bezug einer Rente vereinbar. Diese Voraussetzungen werden ab dem Jahre 2019 an die Änderung der Lebenserwartung angepasst. Es soll dann eine Steigerung der Voraussetzungen von fünf Monaten geben.
Altersrente
Die Altersrente ist an das Erreichen eines bestimmten Lebensalter gebunden. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sind im Laufe der Jahre mehrmals abgeändert worden und werden in Zukunft an die Steigerung der Lebenserwartung angepasst. Unterschiedliche Voraussetzungen zwischen Mann und Frau gibt es auch hier, allerdings gilt ab dem Jahre 2018 eine einheitliche Altersgrenze von 66 Jahren und sieben Monaten. Neben diesem Lebensalter müssen grundsätzlich mindestens 20 Beitragsjahre aufscheinen.
Haushaltsgesetz 2018
Derzeit wird wieder kräftig an den gültigen Rentenstimmungen gefeilt. Beispielsweise wird an einer weiteren Form der APE, der APE rosa (eine Sonderform der APE sociale soll für Frauen eine Verminderung der Beitragsvoraussetzungen von sechs Monaten pro Kind bringen), gebastelt. Sobald diese Neuerungen im Gesetz enthalten sind, werden wir darüber berichten.

Dienstleistungen

Ape, die selbst finanzierte freiwillige vorzeitige Rente für 63-Jährige

Der flexible Renteneinstieg für Lohnabhängige und Selbständige ist mit der sogenannten freiwilligen Ape um eine weitere Möglichkeit erweitert worden. Einzig die Freiberufler sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Personen, die weder Zugang zur vorzeitigen Sozialrente noch zur vorzeitigen Altersrente haben, können nun mit einem zuerkannten Rentenanspruch die Zeit bis zum effektiven Renteneintritt mit einem geschützten Darlehen überbrücken, das von einer Bank in 12 Monatsraten ausbezahlt wird. Da diese Maßnahme im Rahmen eines Projektes eingeführt wurde, ist sie zeitlich begrenzt und gilt vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Eine Verlängerung um ein Jahr ist mit dem neuen Haushaltsgesetz wahrscheinlich.
Wer kann diesen vorzeitigen Renteneinstieg nutzen?
Erwerbstätige können den Antrag um die Ape stellen, sobald sie das Alter von 63 Jahren erreicht haben und somit in spätestens drei Jahren und sieben Monaten den Anspruch auf die Altersrente erheben können. Sie müssen mindestens 20 Beitragsjahre angereift haben und ihre monatliche Altersrente darf die Summe von 1,4 mal der Mindestrente (ca. 700 Euro) nicht unterschreiten. Wer schon eine direkte Rente bezieht, hat keinen Anspruch auf die Ape.
Die Ape unterliegt nicht der Einkommenssteuer, sie ist wie jeder andere ausgezahlte Kredit gänzlich steuerfrei.
Wie funktioniert die Ape?
Das Darlehen wird von einer Bank oder einem Finanzinstitut zur Verfügung gestellt, welche eine entsprechende Konvention mit der Regierung unterzeichnet haben. Das gilt auch für die Versicherungsinstitute, die das Risiko eines vorzeitigen Ablebens vor Ablauf der Tilgungsfrist mit einer Versicherung abdecken. Die Hinterbliebenen haben dadurch keine negativen Auswirkungen auf ihre Rechte zu befürchten, so bleibt beispielsweise das Recht auf die Hinterbliebenenrente unangetastet. Das Darlehen wird für 12 Monate ausgezahlt. Die Höhe des Darlehens kann vom Antragsteller bestimmt werden, die sich zwischen einer monatlichen Mindestsumme von 150 Euro bis zu einer Höchstsumme bewegt. Diese kann zwischen 75 und 90 Prozent der angereiften Netto-Altersrente betragen. Mit Beginn der Altersrente aktiviert sich der Tilgungsplan, d.h. Monat für Monat wird die Rente gekürzt und das für 20 Jahre. Insgesamt muss das Darlehen in 240 Raten zurückbezahlt werden, davon ausgenommen die 13. Rente, die mit der Dezemberrente ausbezahlt wird.
Wie hoch sind die Kosten des Darlehens?
Banken und Versicherungen sind an die günstigen Bedingungen der Konvention gebunden, wobei der Staat als Garant fungiert. Die Gesamtkosten sind mit einem effektiven Jahreszinssatz abgedeckt, der Auszahlungskurs beträgt 2,75 Prozent, die Zinsfestschreibung für die Tilgung 2,85 Prozent. Die Preisgestaltung ist mit einem „spread“ festgelegt, der sich an die Differenz zwischen der Credit Default Swap der Banken und der CDS sovrano (Wertpapiere des Staates) richtet. Die Gesamtkosten beinhalten auch die verpflichtende Versicherungsdeckung sowie die Kommission für den Garantiefonds des Staates.
Das Darlehen kann jederzeit gelöscht werden
Eine partielle wie auch gänzliche Löschung des Darlehens ist jederzeit möglich. Wird nur ein Teil des Darlehens gelöscht, übermittelt die Bank an das NISF/INPS den neuen Tilgungsplan. Wird das gesamte Darlehen zurückerstattet, so wird der Abzug auf die Rente sofort eingestellt und das Finanzinstitut muss die gezahlten Tilgungsraten rückerstatten. Dasselbe gilt auch für die nicht genossenen Anteile der Versicherungsprämie und der Kommission. Erfolgt die Löschung des Darlehens während des Auszahlungszeitraumes der Ape, so verfällt auch der Rentenantrag. Bei dieser Prozedur fallen Verwaltungsspesen an.
Welche Rolle hat das Nationale Fürsorgeinstitut?
Das Nationale Fürsorgeinstitut muss als Erstes das digitale System aktivieren, damit die Anträge entgegengenommen werden können und die Zertifizierung ausgestellt werden kann. Durch eine intensive Vorarbeit wird dies im Laufe des Dezembers d.J. möglich sein.
Bis zur Auszahlung der Ape müssen folgende Schritte berücksichtigt werden:
1. Zertifizierung des Anspruchs auf Ape und die damit zusammenhängende Simulation der Kosten;
2. Antrag um die Ape: die damit zusammenhängende Annahme erfolgt innerhalb der dritten Woche des nachfolgenden Monats;
3. die erste Auszahlung der Ape wird dann nach zwei Monaten abgewickelt;
Beispiel: Antrag um die Ape innerhalb 30. Jänner, die Rückantwort erfolgt innerhalb 20. Februar und die erste Auszahlung der Ape sollte mit 1. April erfolgen und zwar mit einem Una Tantum auf die vorhergehenden Monate.
Die Rückzahlung könnte bis zum 1. Mai 2017 erfolgen, da mit diesem Datum das Anrecht zugesichert wurde. Zudem muss beim Antrag um die Ape der Wunsch für eine Verlängerung angegeben werden, falls das Rentenalter durch die Anpassung an die steigende Lebenserwartung erhöht wird (ab 2019 sicher um fünf Monate). Das NISF/INPS ist auch für die Umsetzung des Tilgungsplanes zuständig. Es nimmt die monatliche Kürzung der Altersrente vor, so wie sie in der entsprechenden Vereinbarung festgelegt worden ist.