Landesbedienstete


Wohlverdienter Ruhestand

Unser Vorstandsmitglied Franz Unterkalmsteiner (Straßendienst Unterland) geht mit Anfang Jänner 2018 in den wohlverdienten Ruhestand. Der Vorstand bedankt sich herzlich bei Franz für seinen stetigen Einsatz und wünscht ihm eine weitere tolle und erfahrungsreiche Zeit. Ersetzt wird Franz Unterkalmsteiner von Christian Mayr (Straßendienst Unterland). Der Vorstand ist sehr erfreut über die Bereitschaft und wünscht Christian eine gute Arbeit.

SSG

Rekurs der SSG

Korrekte Gehaltseinstufung nach europäischem Recht gefordert

Die Südtiroler Schulgewerkschaft hat im November einen Rekurs zu den Gehaltseinstufungen der Lehrpersonen Schulen staatlicher Art, also der Grund- Mittel- und Oberschulen eingereicht. Ziel dieses Rekurses ist, die Gehaltsvorrückungen nach geltendem europäischem Recht berechnen zu lassen. Dies besagt, dass keine Unterscheidung zwischen Lehrpersonen mit befristetem und unbefristetem Auftrag in der Wertung der Dienste gemacht werden darf.
Bisher werden bei Eintritt der Lehrpersonen in die Stammrolle nur vier der vorher mit gültigem Studientitel geleisteten Jahre voll berechnet. Zusätzliche Jahre zählen nur zu zwei Dritteln.  Da es aber nicht von der Lehrperson abhängt, wann sie in die Stammrolle aufgenommen wird und da dies auch mehrere Jahre - trotz abgeschlossenem Studium und Lehrbefähigung- dauern kann, ist es nicht korrekt und nachvollziehbar, dass die Jahre vor der Stammrolle nicht zur Gänze geltend gemacht werden können. Gemäß Urteilen auf europäischer Ebene sind aber alle mit gültigem Studientitel geleisteten Jahre voll zu werten. Dies hat zur Folge, dass die aktuelle Gehaltsposition neu berechnet werden muss und weitere Gehaltsvorrückungen früher erfolgen. Obwohl es mittlerweile mehrere Urteile in einzelnen italienischen Regionen gibt, weigert sich Italien, die Gesetze zu ändern. Der Grund ist leicht nachzuvollziehen: sollten die Gehaltseinstufungen aller Lehrpersonen neu berechnet werden, indem man dieses europäische Prinzip übernimmt, so würde dies für die Staatskassen mehrere Millionen Euro an Nachzahlungen bedeuten.
Alle Kolleginnen und Kollegen, welche mehr als vier Jahre vor Eintritt in die Stammrolle mit gültigem Studientitel gearbeitet haben und denen bei der „ricostruzione di carriera“ Dienstjahre nur zu zwei Dritteln für die Gehaltseinstufung berechnet worden sind, sind somit betroffen.
Aus diesem Grund hat die SSG auch in Südtirol beschlossen, ein sogenanntes Pilotverfahren einzuleiten. 
Sobald dieses Pilotverfahren positiv abgeschlossen ist, sammeln wir die Daten interessierter Lehrpersonen und leiten dann einen größeren Rekurs in die Wege. SSG-Mitglieder werden von unserem Rechtsbeistand vertreten.