Weisses Kreuz


Gesundheitsfonds „SaniPro“ gegründet

Am 7. November 2017 wurde der ergänzende Gesundheitsfonds „SaniPro“ für die öffentlich Bediensteten gegründet. Wie im Kollektivvertrag vom 17. Februar 2017 vereinbart, ist nun auch das Weiße Kreuz diesem Gesundheitsfonds beigetreten und hat gleichzeitig den ersten Monatsbeitrag für Dezember 2017, im Ausmaß von fünf Euro für jeden Angestellten, eingezahlt. Ab 1. Jänner 2018 wird pro Mitarbeite ein Jahresbeitrag von 125 Euro (in Monatsraten zu 10,42 Euro) eingezahlt.
Für das Jahr 2017 können deshalb schon die ersten Auszahlungen der Teilrückvergütung von Zahnarztrechnungen erfolgen.
Leistungsordnung 2017
Mundhygiene, Entfernung des Zahnbelages - maximal 35 Euro
zahnärztliche Visite - maximal 30 Euro
Rückerstattung für Füllungen - maximal 75 Euro
Für die genannten Rückvergütungen steht für das Jahr 2017 (Rechnungen ab 1. Jänner 2017) ein
maximaler Betrag von 1.605 Euro zur Verfügung. Sobald dieser Betrag erreicht wird, können keine weiteren Teilrückvergütungen für 2017 erfolgen.
Wie erhält man die vorgesehene Rückerstattung:
Das ausgefüllte Formular „Ansuchen um Rückerstattung“ zusammen mit der Kopie der Zahnarztrechnung (mit einem Rechnungsdatum ab 01.01.2017) innerhalb 20. Dezember 2017 an
info@sanipro.bz, senden.
Nach entsprechender Bearbeitung wird der Fonds die vorgesehene Leistung direkt auf das Bankkonto des ansuchenden Mitarbeiters überweisen.
Für weitere Fragen, könnt ihr euch gerne an die Gewerkschaftsvertretungen oder direkt an SaniPro, unter info@sanipro.bz, wenden.

Landesbedienstete


15 Jahre Verhandlungsstillstand verursacht hohe Forderungen

Haushaltsdebatte für das Jahr 2018 und unsere gewerkschaftlichen Forderungen
Wer übernimmt die Verantwortung für die hohen Forderungen, nachdem die Gewerkschaften regelmäßig, wie von den Gesetzesbestimmungen vorgesehen, offiziell bei der Politik und der Verwaltung angeklopft haben und kein Gehör fanden?
Der Bereichsvertrag von 2002 der Landesbediensteten ist, im Gegensatz zu anderen Bereichen im öffentlichen Dienst (Sanität, Gemeinden.) welche regelmäßig erneuert worden sind, seit 15 Jahren aus ständig.
Der vom Landeshauptmann zitierte bereichsübergreifende Kollektivvertrag, der nach acht Jahren Verhandlungsstopp „zu einer deutlichen Verbesserung der Löhne geführt hat“, ist von rein wirtschaftlicher Natur und ist ein Teil des Inflations­ausgleichs. Trotz dieser Besserstellung hat ein Durchschnittsbeamter in den ca. zehn Dienstjahren ohne Vertragserneuerung, aufgrund der Inflation in Südtirol Geld verloren.
Am 5. Oktober 2017 haben die Fachgewerkschaften der Landesbediensteten mit einem Schreiben an den Generaldirektor des Landes, Hanspeter Staffler und den zuständigen Landesräten die gewerkschaftlichen Forderungen der ausständigen Bereichsverträge und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018 gestellt. Wir haben insgesamt 65 Millionen Euro veranschlagt, um die Vertragsverhandlungen in den Bereichen Kindergartenpersonal, Mitarbeiterinnen für Integration und Neuverhandlung des allgemeinen Bereichsvertrages für das gesamte Landespersonal aufnehmen zu können. Der allgemeine Bereichsvertrag regelt die Bestimmungen der gesamten Zulagen, der Leistungsprämien, des Mensadienstes und des Streikrechts, welche nach 15 Jahren nicht mehr der heutigen Realität entsprechen.
Am 25. Oktober richteten wir ein weiteres Schreiben an den Landeshauptmann, mit der Bitte, ein Treffen einzuberufen, damit wir unsere Forderungen den zuständigen verantwortlichen Politikerinnen und Politikern vorstellen und erklären können.
Der Haushaltsvoranschlag ist mittlerweile bereits von der entsprechenden Gesetzgebungskommission behandelt und verabschiedet worden. Unsere Forderungen wurden nicht annähernd berücksichtigt und auf das Schreiben an den Landeshauptmann haben wir bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten.
Am 16. November wurden die gesamten Landtagsabgeordneten über die Vorgangsweise unserer Landesregierung in einem Schreiben informiert und der Missstand aufgezeigt. Da sie es sind, welche im Dezember über den Haushalt im Landtag abstimmen, gehen wir davon aus, dass sie wissen sollten, über was sie abstimmen. Leider haben uns nur eine handvoll Landtagsabgeordnete eine Rückmeldung gegeben und für die Belange der Landesbediensteten Interesse gezeigt.
Die Landesverwaltung ist somit die einzige öffentliche Verwaltung in Südtirol, die ihre eigenen Angestellten im Regen stehen lässt und Zulagen und Prämien nicht den aktuellen Erfordernissen anpasst.
Außerdem ist zu betonen, dass den spezifischen Vertragsverhandlungen für den Kindergartenbereich und die MitarbeiterInnen für Integration ein einjähriges politisches Versprechen vorausgeht. Bis heute haben wir nicht einmal mit den Verhandlungen richtig begonnen, da die Landesregierung weder das Geld noch die Richtlinien für die Vertragsverhandlungen vorgesehen bzw. vorgegeben hat.
Der Landeshauptmann spricht von Gesprächsbereitschaft, hat aber bis Redaktionsschluss noch nicht die Zeit gefunden, auf unseren Terminanfragen vom 25. Oktober und 22. November 2017 zu antworten.
Unser Arbeitgeber und somit die politisch Zuständigen und Verantwortlichen nehmen durch ihre wenig wertschätzende Haltung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine mangelnde Motivation und daraus folgend kontinuierliche Verschlechterung des Arbeitsklimas in der Landesverwaltung billigend in Kauf.
In dieser Zeit des „nicht gehört Werdens“ ist es wichtig, dass uns unsere Mitglieder durch zahlreiches Erscheinen bei geplanten Versammlungen und anderen gewerkschaftlichen Maßnahmen tatkräftig unterstützen.

Landesbedienstete