Aktuell

Der Sanitätsbetrieb vergibt Aufträge von über einer Million Euro an italienische Firmenvereinigung

Im ASGB wurde die Tatsache, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb einer Firmenvereinigung aus Rom und Mailand für die Vergabe externer Dienstleistungen über eine Million Euro zusagt, mit Bauchweh zur Kenntnis genommen. Die sich häufenden Ausschreibungen von externen Dienstleistungen müssten hinterfragt werden.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat mit Beschluss Nr. 534 vom 30. Dezember 2016 einer Firmenvereinigung, bestehend aus Ernst & Young S.p.A. aus Rom mit Ernst & Young Financial-Business Advisors S.p.A. aus Mailand, FPA S.r.l. aus Rom und Studio Legale Tributario aus Mailand, die die Ausschreibung des Projektes zur Zertifizierung des Haushaltes des Südtiroler Sanitätsbetriebes gewonnen hat, einen Gesamtbetrag von über 900.000 Euro überwiesen. Damals hat eine Ausschreibung stattgefunden und das beste Angebot gewonnen. Bereits in diesem Kontext muss man sich aber die Frage stellen, warum man nicht selbst intern imstande ist, Organisations-, Buchhaltungs- und Verfahrensstandards selbst zu optimieren, sowie ein verbessertes internes Kontrollmodell für die Gewährleistung der Zertifizierung der Daten und der Bilanzen auszuarbeiten. Mit dem Beschluss Nr. 447 vom 27. Oktober 2017 haben der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes und seine Mitunterzeichner der ganzen Causa jedoch die Krone aufgesetzt: Der genannten Firmenvereinigung wurde mittels Zusatzvertrag ein einjähriger hochdotierter, fast 450.000 Euro teurer Auftrag erteilt, die Einleitung von außerordentlichen Maßnahmen für die Verwaltungs- und Buchhaltungsregelung für insbesondere drei Bereiche zu treffen:
den Inventarisierungsprozess der Vermögenswerte und ein entsprechendes Verfahrens- und Überwachungssystem;
den Managementprozess der sich im Bau befindlichen Anlagen und deren Wert;
den in den Durchlaufposten angegebenen Wert;
Hervorgehoben wird außerdem die Bedeutung einer außerordentlichen Inventur zur Ermittlung des realen Bestandes und des Buchbestandes der beweglichen Güter.
In Anbetracht dieser Tatsache, allem voran des Umstandes, dass es für eine Inventur keine externen Betriebe braucht, genauso wie obengenannte außerordentliche Maßnahmen von Sanitäts- bzw. Landesangestellten ausgearbeitet werden könnten, muss es erlaubt sein, den Usus der externen Auftragsvergabe des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu hinterfragen und zu analysieren, ob nicht etwa zu leichtfertig mit externen Auftragsvergaben umgegangen wird.

Aktuell

Der Lastesel Arbeitnehmer und Rentner

Eine Erhebung des Arbeitsförderungsinstitutes (AFI) nimmt den jammernden Unternehmern den Wind aus den Segeln indem es festgestellt hat, dass die Arbeitnehmer und Rentner die Hauptsteuerzahler in Südtirol sind. 78,8 Prozent der Einkommenssteuer entfällt auf die Arbeitnehmer und Rentner. Wenn man bedenkt, dass die kleinen Einkommen mehr als drei Viertel der Einkommenssteuerlast zu schultern haben, kommt man nicht umhin zu hinterfragen, wie man Entlastung schaffen kann. Dies kann nur durch Lohnerhöhungen und durch Steuersenkungen geschehen.
Um dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken, den Arbeitnehmern und Rentnern die massive Steuerlast abzunehmen und um eine sozial ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, wird der ASGB die Wahlprogramme der Parteien für die kommenden Landtagswahlen ausführlichst studieren und kritisch hinterfragen. In Konjunkturphasen der Wirtschaft ist es nun Zeit für mehr Unterstützung für Arbeitnehmer und Rentner!