Aktuell

Gehälter den Lebenshaltungskosten anpassen

Die am 24. Oktober 2017 vom Landesstatistikamt ASTAT veröffentlichte Analyse zu Arbeitnehmern und Entlohnungen in der Privatwirtschaft in den Jahren 2010 bis 2015 hat längst Vermutetes zu Tage geführt: nämlich, dass die Löhne in dieser Zeit an Kaufkraft eingebüßt haben.
Tony Tschenett, verweist auch auf die äußerst beunruhigende Tatsache, dass die Erwerbstätigen im Vergleich in diesen Jahren immer älter geworden sind. Obwohl ein Gesamt-Plus der Beschäftigten von über zwei Prozent in der untersuchten Periode zu verzeichnen ist, sind die Beschäftigtenzahlen der bis 40-jährigen durchwegs rückläufig. Der ASGB nimmt einerseits mit Freude zur Kenntnis, dass es ein Gesamt-Plus der Erwerbstätigen gegeben hat, stellt gleichzeitig aber klar, bereits mehrmals auf die Problematik der immer älter werdenden Arbeitnehmer hingewiesen zu haben und in diesem Zusammenhang eine ernste Auseinandersetzung der Politik und Wirtschaftsverbände mit dieser Problematik zu vermissen. Der Generationenvertrag zum Beispiel war bisher bloß ein leeres Wahlversprechen, welches aber die obengenannte Ursache effizient bekämpfen könnte.
Besorgnis erregend ist in erster Linie der Kaufkraftschwund von zwei Prozent in diesem Fünfjahreszeitraum. Die Annahme, dass die Einkommen – langsam aber stetig – an Wert verlieren, hatte der ASGB schon lange. Diese Daten nun schwarz auf weiß vor Augen zu haben, ist insofern wichtig, als dass man Fakten in den Händen hält, aufgrund derer man Maßnahmen ergreifen muss. Auch der Umstand, dass die Lohnschere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderdriftet, gibt Anlass zur Beunruhigung. Das Risiko, den Konsummotor Mittelstand langfristig zu verlieren, kann sich Südtirols Wirtschaft nicht leisten. Diese Tatsache muss in erster Linie den Wirtschaftsverbänden wie auch den politischen Akteuren einleuchten.
Der ASGB wartet auch bereits mit Vorschlägen auf, wie man unbürokratisch und rasch eine Entlastung für die Lohnabhängigen herbeiführen könnte: Viele größere Industriebetriebe haben mit ihrer Belegschaft bereits Betriebsabkommen ausgehandelt. Unterm Strich lässt sich feststellen, dass die Erwerbstätigen mehrheitlich davon profitieren und im Vergleich zu ihren Kollegen ohne Betriebsabkommen weitaus besser dastehen. Deshalb sind Betriebe mit Betriebsabkommen auch besonders zu fördern. Nun gibt es aber auch viele Kleinbetriebe – unter anderem in den Sektoren Handel und Handwerk – in denen es nicht möglich ist, Betriebsabkommen abzuschließen. Der ASGB hat – um die Mitarbeiter dieser Betriebe mit jenen mit Betriebsabkommen gleichzustellen - immer dafür plädiert, Landeszusatzverträge abzuschließen. Dies wäre ein probates Mittel, dem Kaufkraftschwund entgegenzuwirken und die Einkommen in der Privatwirtschaft zu stärken. Weiters sollten die Betriebe, die in der Wirtschaftskrise eingeführte und bis heute nicht zurückgenommene IRAP-Senkung, in Zeiten steigender Konjunktur in einem prozentuell angemessenen Rahmen mit den Angestellten und Arbeitern teilen. Die Höhe sollten die Sozialpartner gemeinsam festlegen.

Aktuell

Der ASGB fordert die restlose Abschaffung der Gemeindezusatzsteuer

Trotz der Tatsache, dass die meisten Südtiroler Gemeinden den kommunalen IRPEF-Zuschlag bereits abgeschafft haben, gibt es in Südtirol noch acht Gemeinden, die diese Gemeindezusatzsteuer einheben und damit nicht nur ein territoriales Ungleichgewicht schaffen, sondern den Einwohnern auch eine zusätzliche Last aufbürden.
Der ASGB hat erst kürzlich die acht Südtiroler Gemeinden, die weiterhin die Gemeindezusatzsteuer einheben, namentlich sind dies Auer, Branzoll, Brixen, Leifers, Meran, Salurn, Sarntal und Tramin, mittels Brief aufgefordert, den kommunalen IRPEF-Zuschlag abzuschaffen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und der nicht erfolgte Inflationsausgleich für die Rentner, sowie keine nennenswerten Lohnerhöhungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen sind Argumente, die klar für die Abschaffung sprechen.
Auch die Gemeinden stehen in der Pflicht, ihren Beitrag für eine finanzielle Entlastung ihrer Einwohner zu leisten. Der Verzicht auf die Einhebung der Gemeindezusatzsteuer wäre eine wichtige Stütze für die Bürger, die mit ihrem Einkommen oft mehr schlecht als recht auskommen. In Anbetracht der Situation, dass der Großteil der Südtiroler Gemeinden ihre allfälligen Ausgaben auch ohne kommunalen IRPEF-Zuschlag meistern, kann man das Argument, ohne diesen Zuschlag nicht haushalten zu können, nicht gelten lassen. Viel eher sollte man überprüfen, warum man von der zusätzlichen Steuer abhängig ist und die Haushaltspolitik generell hinterfragen. Die Forderung des ASGB ist in dieser Hinsicht absolut klar und unmissverständlich: die Gemeindezusatzsteuer muss restlos abgeschafft werden!