Öffentlicher Dienst


Anzahlung auf die Abfertigung

Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2017 können die öffentlich Bediensteten, deren Arbeitsvertrag durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geregelt ist, um eine Anzahlung auf die Abfertigung ansuchen. Voraussetzung sind acht effektive Dienstjahre.
Die Begründungen können sein:
Selbst getragene Kosten im Gesundheitsbereich für Therapien und außerordentliche medizinische Eingriffe. Der Betrag muss mindestens zwei monatliche Netto-Gehälter ausmachen;
Kauf, Bau oder Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers, auch für die vorzeitige Tilgung eines Darlehens;
Zahlung aufgrund eines Vollstreckungsurteils geschuldeten Betrages; muss mindestens zwei Netto-Gehälter ausmachen;
Schwere Verschuldung mit einer Gesamtschuld von mindestens sechs Netto-Gehältern;
Neugestaltung, Neueinrichtung außerordentliche Instandhaltung der Wohnung der Familie, deren Kosten mindestens drei monatlichen Netto-Gehälter betragen;
Heirat des Gesuchstellers oder dessen Kinder;
Bei Einkommenseinbußen, etwa aufgrund von Warteständen, Sonderurlauben oder Teilzeitbeschäftigung aus begründeten familiären Bedurfnissen;
Bei anderen gewichtigen oder schwerwiegenden Fällen, die von Fall zu Fall zu begründen und zu bewerten sind.

Ausbezahlt werden maximal 80 bzw. 20 Prozent der angereiften Abfertigung. Für jeden Punkt müssen jeweils geeignete Unterlagen beigelegt werden, die die Ausgaben belegen. Innerhalb von 18 Monaten nach Genehmigung der Auszahlung müssen Bestätigungen über die für den angesuchten Zweck erfolgten Zahlungen vorgelegt werden.
Weitere Informationen geben die Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes im ASGB.

Öffentlicher Dienst


Neues Führungskräftegesetz

Bei einem Treffen mit Landesrätin Deeg und der öffentlichen Delegation wurde den Gewerkschaften der Entwurf des neuen Führungskräftegesetzes vorgestellt.
Die Begründung für dieses Gesetz
Zum einen wäre es notwendig, dass das Land Südtirol seine Bestimmungen den staatlichen Vorgaben anpasse und eine Obergrenze für die Gehälter der Führungskräfte festlege, zum anderen müsste eine gesetzliche Grundlage für die Führungszulage geschaffen werden.
Mit großer Verwunderung stellten wir Gewerkschaften relativ schnell fest, dass mit diesem neuen Gesetz die Hierarchie in der Landesverwaltung weiter ausgebaut werden soll. Die Grenzen zwischen Politik und Verwaltung, welche bisher getrennt waren, verschwimmen. Die Macht und die Pos­tion der Ressortdirektoren, welche politisch ernannt werden, wird zementiert und ausgebaut.
Anstatt mehr Transparenz in die Verwaltung zu bringen und diese zu verflachen, indem man die Kompetenz und Rolle der mittleren Führungsebene aufwertet, hat man sich dazu entschieden, den Leitern der Ressorts mehr Gewicht zu geben.
Das zeigt sich vor allem im Bereich der Entlohnung.
Zum einen wird die Gehaltsobergrenze auf 240.000 Euro festgesetzt. Die bisherige Grenze lag bei 160.000 Euro. (240.000 Euro entsprechen dem Gehalt des ersten Präsidenten des Kassationsgerichtes in Rom). Auf die Nachfrage hin, ob sich die Gehälter der Führungskräfte mit diesem Gesetz erhöhen werden, gab es zur Antwort, das würde kollektivvertraglich geregelt. Konkret bedeutet das, dass jene, die es betrifft, den Kollektivvertrag verhandeln, zum anderen wird ein Teil der Führungszulage nach sechs Jahren nur in der oberen Führungsetage zum festen Bestandteil des Lohnes.
In Vergangenheit galt eine ähnliche Regelung auch für stellvertretende Führungskräfte und Koordinatoren. Da dieses Gesetz keine Mehrkosten mit sich bringen darf, muss bei den Koordinatoren und stellvertretenden Führungskräften gespart werden. Die Ungleichbehandlung der Bediensteten wurde von uns Gewerkschaften beanstandet.
Inwiefern nun eine Anpassung (Erhöhung) der Gehaltsobergrenze in Südtirol notwendig ist, sei dahingestellt. Auf die Frage, ob man hier nicht autonomiepolitisch die Grenze bei 160.000 Euro hätte belassen können, gab es folgende Antwort: es wäre in der Verwaltung notwendig, Anreize für „gute Leute“ zu schaffen, damit diese nicht in die Privatwirtschaft gehen würden. Die Gehälter der Führungskräfte sollten sich in erster Linie nach der Verantwortung und Komplexität richten. Fakt ist aber, dass stellevertretende Führungskräfte und Koordinatoren viel Know-how haben und dementsprechend Verantwortung tragen. Mit diesem neuen Gesetz erhält die obere Führungsetage mehr Geld, Verantwortung wird nach unten delegiert. Es ist immer wieder interessant, dass man, je nachdem wie es genehm ist, den staatlichen Vorgaben nachkommt oder autonomiepolitische Spielräume hat. Die Sparmaßnahmen greifen nur in bestimmten Bereichen während in anderen das Sparpotenzial weder gesehen noch genutzt wird.