Landesbedienstete


Der Vorstand der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete

vordere Reihe v.l.n.r. Robert Unterholzer, Karin Wellenzohn (Fachsekretärin), Erwin Pfeifer (Vorsitzender), Ivan Plasinger, Brigitte Hofer (Sekretariat) Frieda Thomaseth, Irene Tappeiner (Sekretariat), Sabine Giuntini, Brigitta Steiger, hintere Reihe v.l.n.r. Sybille Steckholzer, Helmuth Schatzer, Thomas Pittner, Werner Radmüller, Franz Unterkalmsteiner, Rudy Plasinger, Marina Kuppelwieser, Helene Mayr.

Öffentlicher Dienst


Anzahlung auf die Abfertigung

Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2017 können die öffentlich Bediensteten, deren Arbeitsvertrag durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geregelt ist, um eine Anzahlung auf die Abfertigung ansuchen. Voraussetzung sind acht effektive Dienstjahre.
Die Begründungen können sein:
Selbst getragene Kosten im Gesundheitsbereich für Therapien und außerordentliche medizinische Eingriffe. Der Betrag muss mindestens zwei monatliche Netto-Gehälter ausmachen;
Kauf, Bau oder Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers, auch für die vorzeitige Tilgung eines Darlehens;
Zahlung aufgrund eines Vollstreckungsurteils geschuldeten Betrages; muss mindestens zwei Netto-Gehälter ausmachen;
Schwere Verschuldung mit einer Gesamtschuld von mindestens sechs Netto-Gehältern;
Neugestaltung, Neueinrichtung außerordentliche Instandhaltung der Wohnung der Familie, deren Kosten mindestens drei monatlichen Netto-Gehälter betragen;
Heirat des Gesuchstellers oder dessen Kinder;
Bei Einkommenseinbußen, etwa aufgrund von Warteständen, Sonderurlauben oder Teilzeitbeschäftigung aus begründeten familiären Bedurfnissen;
Bei anderen gewichtigen oder schwerwiegenden Fällen, die von Fall zu Fall zu begründen und zu bewerten sind.

Ausbezahlt werden maximal 80 bzw. 20 Prozent der angereiften Abfertigung. Für jeden Punkt müssen jeweils geeignete Unterlagen beigelegt werden, die die Ausgaben belegen. Innerhalb von 18 Monaten nach Genehmigung der Auszahlung müssen Bestätigungen über die für den angesuchten Zweck erfolgten Zahlungen vorgelegt werden.
Weitere Informationen geben die Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes im ASGB.