Verbrauchertelegramm
Neue Kaminkehrertarife

Abrechnung nach Aufwand

Der Beruf der Kaminkehrer war einer der wenigen Ausnahmen, wo die Arbeitsleistung nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet wurde. Zwar stelle diese Preisvorgabe nur den Maximalpreis dar, dennoch wurde er in den meisten Fällen voll ausgeschöpft.
Damit ist nun Schluss: in Zukunft werden auch die Leistungen der Kaminkehrer nach Aufwand verrechnet. Lediglich der zu verrechnende Höchststundensatz, welcher 49,50 Euro inklusive zehn Prozent Mehrwertsteuer beträgt, wird vom Landesdekret vorgegeben (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 13 vom 7. April 2017). Dabei wird jede angefangene Viertelstunde angelastet.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Konsumenten in Zukunft die Möglichkeit haben Geld zu sparen, indem sie z.B. das Abdichten der Herde selbst übernehmen und dem Kaminkehrer alles so vorbereiten, damit dieser nur mehr die Reinigung bzw. Kontrolle durchführen muss.

Verbrauchertelegramm

„Geschützter Markt für Strom und
Gas soll nicht abgeschafft werden“

Wer den Verkäufer nicht auswählt, wird um 20 – 30 Prozent mehr bezahlen
Verbraucherverbände schreiben an Ministerpräsident


Italiens Verbraucherverbände, darunter die VZS, haben an Ministerpräsident Gentiloni geschrieben, um ihre Besorgnis über den Gesetzesvorschlag zur Konkurrenz zu äußern. Besonders beunruhigend finden die Verbände die derzeitige Formulierung zur Abschaffung des geschützten Markts für Strom und Gas ab Juli 2018, und fordern die Streichung der entsprechenden Passagen.
Andernfalls würden Millionen Haushalte wahrlich vom Regen in die Traufe rutschen: Wer nämlich bis Juli 2018 keinen Anbieter wählt, wird automatisch in den „Schutzservice“ (servizio di salvaguardia) eingestuft, was im Verhältnis zum geschützten Markt (mercato tutelato) Mehrkosten von 20-30 Prozent mit sich bringen wird, und zwar für Strom und Gas.
„Vier Anbieter teilen sich 80 Prozent des Markts der Haushaltskunden“ liest man im Brief. „Die Konzentration der Privatkunden auf so wenige Anbieter schafft keine Konkurrenz, sondern konsolidiert die bestehende monopolartige Situation, was unweigerlich einen Anstieg der Preise von Strom und Gas für Haushaltskunden bedeuten wird“. „Auch das Ende der Tätigkeit des Einheitseinkäufers (Acquirente Unico) stellt keinen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern würde ein wichtiges Wettbewerbselement aus dem Markt nehmen, sehr zum Schaden der Konkurrenz“.