SSG
Dreijährige Besetzung der Stellen
Regelung erfolgt per Rundschreiben
Ab nächstem Schuljahr gelten die Versetzungen dann für die folgenden zwei Jahre und erst mit 2020/21 beginnt das Triennium.
Trotz des großen Widerspruches vonseiten der Schulgewerkschaften hat sich das Schulamt dazu entschieden, die Teilzeitarbeit bereits für die kommenden Schuljahre im Dreijahrszeitraum festzulegen. Während man für die bereits innerhalb Dezember einzureichenden Gesuche zu den Versetzungen noch eine zunächst einjährige Übergangsfrist geschaffen hat (ab nächstem Schuljahr gelten die Versetzungen dann für die folgenden zwei Jahre und erst mit 2020/21 beginnt das Triennium), wollte man bei den Ansuchen um Teilzeit sofort mit dem Dreijahreszeitraum starten.
Dieses Vorhaben soll laut Schulamt auch bei Verwendung und provisorischer Zuweisung zur Anwendung kommen. Bereits die Verabschiedung von Artikel 2 im Landesgesetz 1/2015, Ursprung für den Beschlussentwurf Nr. 1323 vom 29.11.2016, wurde von uns kritisiert.
Unsere Forderung, dass kollektivvertragliche Bestimmungen den Verhandlungen vorbehalten bleiben müssen und nicht per Gesetz geregelt werden dürfen, blieb ungehört.
Diese Vorgehensweise wurde von uns absolut nicht gutgeheißen, denn im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft hätten wir bestimmte, bereits vorhersehbare Problemsituationen gerne am Verhandlungstisch diskutiert und vertraglich klar gelöst.
Dieses Vorhaben soll laut Schulamt auch bei Verwendung und provisorischer Zuweisung zur Anwendung kommen. Bereits die Verabschiedung von Artikel 2 im Landesgesetz 1/2015, Ursprung für den Beschlussentwurf Nr. 1323 vom 29.11.2016, wurde von uns kritisiert.
Unsere Forderung, dass kollektivvertragliche Bestimmungen den Verhandlungen vorbehalten bleiben müssen und nicht per Gesetz geregelt werden dürfen, blieb ungehört.
Diese Vorgehensweise wurde von uns absolut nicht gutgeheißen, denn im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft hätten wir bestimmte, bereits vorhersehbare Problemsituationen gerne am Verhandlungstisch diskutiert und vertraglich klar gelöst.