Verbrauchertelegramm
Einkaufen im Internet

„Kein Anbieter liefert diesen Artikel aktuell nach Italien“

Man freut sich über das im Internet gefundene Schnäppchen, und nach Wahl des Lieferlands heißt es plötzlich: ‘Dieser Artikel kann nicht nach Italien geliefert werden’. Oder aber die Lieferspesen aber nach Italien betragen über 100 Euro.
Solche Ausschlüsse bestimmter Länder fallen unter den Begriff „Geoblocking“. Dazu gehört nicht lediglich das Rerouting, also das Weiterleiten auf die nationale Version der Website jenes Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat (z. B. von www.händler.de auf www.händler.it), sondern eben auch die Weigerung des Händlers, seine Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten und die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisen gemäß dem Wohnsitz des Konsumenten.
Dei Europäische Kommission möchte mit einem Maßnahmenpaket Online-Shopping im gesamten EU-Raum sicherer und einfacher machen. Einer der Kernpunkte ist das Verbot von Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung. Denn solche Preisdiskriminierungen aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz sind eigentlich seit Ende 2009 durch die Dienstleistungsrichtlinie EU-weit verboten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor (z.B. Urheberrechte oder Einfuhrverbote wie bei Tabakwaren oder Lotterien).
Das Europäische Verbraucherzentrum
ist für jede Meldung in Bezug
auf die Dienstleistungsrichtlinie dankbar,
Tel. 0471 / 980 939, info@euroconsumatori.org

pensplan INFOPOINT

Klarer Vorteil für Abfertigung im Rentenfonds

Aufwertung der Abfertigung im Betrieb liegt bei 25 Prozent, im Rentenfonds hingegen bei 42 Prozent
Bruttogehalt Besteuerte Abfertigung
im Lohnstreifen
Abfertigung
besteuert vom
Zusatzrentenfonds*
Vorteil der Abfertigung
im Zusatzrentenfonds in %
20.000 Euro 10.589 Euro 12.576 Euro 19 %
25.000 Euro 13.112 Euro 15.720 Euro 20 %
35.000 Euro 18.061 Euro 22.008 Euro 22 %
60.000 Euro 28.877 Euro 37.729 Euro 31 %
* bei Annahme eines Steuersatzes von 9 Prozent bei Pensionierung, welcher ab mindestens 35 Jahren Verbleib in einem Zusatzrentenfonds gilt. Für die vor 2007 eingezahlten Beiträge und für die öffentlich Bediensteten, die bei einem kollektivvertraglichen Fonds (Laborfonds) eingeschrieben sind, gelten andere Steuerbestimmungen. Mehr Infos dazu erhalten Sie bei den Infopoints des ASGB.
Zehn Jahre nach Einführung der Abfertigungsreform sprechen die Fakten für sich. Die ausgewogene Linie der regionalen Zusatzrentenfonds hat seit dem 1.Januar 2007 bis heute durchschnittlich 17 Prozent mehr erzielt, als die Aufwertung der Abfertigung im Betrieb. Die durchschnittlichen Erträge der regionalen Zusatzrentenfonds sind eindeutig höher als die Rendite, die eine Abfertigung im Unternehmen abwirft. Für die Eingeschriebenen hat sich damit der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds bereits gelohnt.
Höhere Rendite als im Unternehmen
Vor allem jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren ihre Abfertigung in einen regionalen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, kamen auf ihre Kosten. Die durchschnittliche Rendite der geschlossenen Rentenfonds betrug in Italien seit 2007 ganze 38 Prozent, die der offenen Rentenfonds 29 Prozent. Die durchschnittliche Rendite der ausgewogenen Linie der regionalen Rentenfonds (zu denen auch LABORFONDS gehört) betrug im selben Zeitraum 42 Prozent. Die Aufwertung der Abfertigung im Betrieb hingegen blieb durch das Einwirken der Inflation bei 25 Prozent stehen.
Steuerliche Vorteile
Eine höhere Rendite ist jedoch nicht der einzige Vorteil, den die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds mit sich bringen. Im Gegenteil: Mitglieder von Zusatzrentenfonds können die eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 5.165 Euro jährlich vom Einkommen abziehen und profitieren von einer vorteilhafteren Versteuerung des Angesparten im Pensionsalter.
Beziehen wir uns wieder auf den konkreten Zeitraum von zehn Jahren (1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2016) ändert sich der Wert der Abfertigung in Folge der unterschiedlichen Besteuerung folgendermaßen (siehe Tabelle).
Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zusätzlich einen weiteren Trumpf in der Tasche, wenn sie sich in einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (LABORFONDS) einschreiben, da sie in diesem Fall zusätzlich zum eigenen Beitrag und zur eingezahlten Abfertigung, Anrecht auf einen Beitrag des Arbeitgebers haben, der im Rahmen der Kollektivverträge verpflichtet ist, einen Beitrag zur Zusatzvorsorge seiner Angestellten zu leisten.
Ein Beitritt lohnt sich
Trotz dieser offensichtlichen Vorteile, die eine Zusatzvorsorge mit sich bringt, liegt die Zahl der Eingeschriebenen in einen Zusatzrentenfonds noch deutlich unter den Erwartungen. Auf nationaler Ebene sind nur 3 von 10 Berufstätigen in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben, in der Autonomen Region Trentino/Südtirol ist es immerhin schon jeder zweite. Dabei macht die rigide Aufsicht der COVIP – zuständige Behörde für die Kontrolle, der Transparenz und der korrekten Funktionsweise des Zusatzrentensystems – die Zusatzrentenfonds zu einem sicheren, nachhaltigen und zukunftsorientierten Sparinstrument.
Kostenlos beraten lassen!
Informieren Sie sich über Ihre persönliche Zusatzrentenposition und über die Vorteile, die Ihnen die eigene Abfertigung im Zusatzrentenfonds bringt. Im ASGB steht Ihnen der Pensplan Infopoint, kostenlos und unverbindlich, zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden sie auf www.asgb.org).