ASGB Rentner
ASGB – Rentner Meran

Frühlingsfahrt zum Gardasee

Termin: Donnerstag 18. Mai 2017
Die Gewerkschaft der Rentner Bezirk Meran organisiert für die Mitglieder und Familienangehörigen am 18. Mai eine Tagesfahrt zum Gardasee mit Besichtigung einer Weinkellerei in Toblino und Weinverkostung. Zum Mittagessen geht es nach Riva del Garda.
Abfahrtszeiten
Naturns (Bushaltestelle SAD) um 07.35 Uhr
Rabland (Bushaltestelle SAD) um 07.45 Uhr
Töll (Gasthaus Edelweiss) um 07.50 Uhr
Algund (Bushaltestelle NKD) um 07.55 Uhr
Meran (Praderplatz) um 08.00 Uhr
Lana (Recyclinghof) um 08.15 Uhr
Zusteigmöglichkeiten entlang der Strecke.
Kosten
43 Euro pro Person für Mitglieder
und Familienangehörige
(im Preis inbegriffen ist die Busfahrt,
Weinverkostung und
Mittagessen mit Getränk).
Anmeldungen
ASGB Büro Meran (0473 237 189) mit genauer
Angabe des Zusteigeortes und der Telefonnummer.
Die Anmeldung wird erst durch
die Zahlung verbindlich.
Meldeschluss ist am 08. Mai 2017.
Kontakttelefon
Josef 0039 338 44 77 634

SPEZIAL

Steuererklärungen 2017

Wie im letzten AKTIV angekündigt, steht das sogenannte „precompilato“, der vorausgefüllte Vordruck der Agentur der Einnahmen nun online zur Verfügung. Einige Daten, wie Mod. CU, sowie Abschreibungen wie Arztspesen, Lebensversicherung und Zinsen aus Hypothekardarlehen müssten im Vordruck schon eingetragen sein und können anhand des PIN Code ergänzt und verschickt werden.
Arbeitnehmer und Rentner können sich weiterhin an das Steuerbeistandszentrum des ASGB wenden um ihre Steuererklärung abzufassen.
Arbeitnehmer und Rentner können sich weiterhin an das Steuerbeistandszentrum des ASGB wenden um ihre Steuererklärung abzufassen. Das Modell 730 kann voraussichtlich bis Ende Juni abgefasst werden. Folgende Neuerungen sind ab dem Jahr 2016 eingeführt worden:
Ersatzbesteuerung der Produktivitätsprämie: diese wurde für 2016 wieder eingeführt und ermöglicht die Ersatzbesteuerung der Prämie mit zehn Prozent. Wurde die Ersatzbesteuerung auf dem Lohnstreifen nicht angewandt, kann dies mit der Steuererklärung richtiggestellt werden, sofern sie auf dem Mod. CU separat ausgewiesen wurde.
Möbelbonus für junge Paare: dieser beträgt 16.000 Euro und steht jenen jungen Paaren zu, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, in den Jahren 2015 oder 2016 die Erstwohnung gekauft haben und in denen ein Partner die Altersgrenze von 35 Jahren nicht überschreitet.
Für Wohnungen der Klasse A oder B, die im vergangenen Jahr gekauft wurden, kann die IVA zu 50 Prozent abgeschrieben werden.
Für den Ankauf, Einbau und Inbetriebnahme von Multimedia-Geräten für die Fernbedienung der Heizungsanlage, der Wasseraufbereitungsanlage sowie der Klimaanlage gibt es einen Steuerabzug von 65 Prozent.
Ablebensversicherungen, die als Begünstigten den Schutz von Personen mit schwerer Behinderung vorsehen, sind bis zu einem Betrag von 750 Euro abschreibbar.
Abgeschrieben werden können auch die Ausgaben für pflegebedürftige Menschen und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob ein Pflegegeld gewährt wird. Die Pflegebedürftigkeit muss mit einem ärztlichen Zeugnis bestätigt sein und die Ausgaben für die Pflege müssen separat aufscheinen (Pflegeheim).
Die Neuerung vom Vorjahr, Abschreibmöglichkeit der Schulgebühren (Kindergarten sowie private Grund-, Mittel- und Oberschulen), sowie für die Mensa, sind auch für das Jahr 2016 bestätigt worden; der Betrag wurde auf 564 Euro pro Kind erhöht. Für die nächsten Jahre sind folgende Höchstbeträge festgelegt worden: für das Jahr 2017 717 Euro, für 2018 786 Euro und für 2019 800 Euro.
Mieter von Wohnungen können weiterhin einen Freibetrag für die Miete beanspruchen. Je nach Mietvertrag und je nach Einkommen beträgt der Bonus zwischen 150 und 900 Euro pro Jahr. Mieter, die bereits eine finanzielle Unterstützung oder einen Mietzuschuss erhalten, können den Mietvertrag in der Steuererklärung nicht mehr geltend machen. Mieter des WOBI erhalten in diesen Tagen die Bestätigung, die für die Steuererklärung notwendig ist.