Wildbachverbauung
Leistungsprämie für das Jahr 2005 festgelegt
Die im Landeszusatzvertrag vom Juni 2003 vorgesehene Leistungsprämie beträgt für das Jahr 2005 176,40 Euro. Die Auszahlung der Leistungsprämie ist von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Als Berechnungsgrundlage für die volks- und betriebswirtschaftlichen Indikatoren werden von den Vertragsparteien die vom Statistikinstitut ASTAT gelieferten Daten anerkannt.
Die Betriebe können die Prämie als Bestandteil von 12 Monatsgehältern auszahlen, wobei die erste Prämie spätestens mit der Entlohnung für den Monat März zu zahlen ist oder in einer einmaligen Lösung innerhalb derselben Frist. Anspruch auf die Prämie haben alle Arbeitnehmer, die am 1. Tag des betreffenden Monats beschäftigt waren, wobei die Prämie im Verhältnis zur Anzahl der Dienstmonate, die ein Arbeitnehmer im Jahr 2005 aufweist, berechnet wird. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden die fehlenden monatlichen Prämienanteile im Rahmen der Abfertigung ausbezahlt. Bei den Lehrlingen wird der Prämienbetrag anhand der Gehaltsstufe berechnet, die im Monat der Prämienauszahlung erreicht ist; bei Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie anhand der individuellen Arbeitszeit im Jahr vor der Prämienauszahlung berechnet. Die Prämie wird von der jährlichen Bemessungsgrundlage ausgeklammert, die für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird.