SBR
Im Dezember 154,94 Euro mehr Rente
Mit der Dezemberrente wird den Empfängern von Mindestrenten 154,94 Euro mehr ausbezahlt, wie vom Haushaltsgesetz 2001 vorgesehen. Anrecht haben nur jene Rentner, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Das Einkommen von allein stehenden Rentnern darf nicht höher sein als eineinhalbmal der Betrag der Mindestrente, also 7.841,34 Euro.
Bei verheirateten Rentnern gilt: Das persönliche Einkommen darf nicht höher sein als eineinhalbmal der Betrag der Mindestrente und das Gesamteinkommen der Eheleute darf den dreimaligen Betrag der Mindestrente nicht überschreiten, also 15.682,68 Euro.