Verbrauchertelegramm
Besseres Gewährleistungsrecht
für Online-Käufer in Sicht
für Online-Käufer in Sicht
Die EU-Kommission will das Gewährleistungsrecht EU-weit vereinheitlichen und verbessern. Kürzlich wurden die entsprechende Pläne vorgestellt. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt dies, sieht es aber kritisch, dass es künftig unterschiedliche Vorschriften geben soll, je nachdem ob Kunden im Onlineshop oder Ladengeschäft einkaufen.
Bislang gilt in der EU eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren, verknüpft mit einer Beweislastumkehr von mindestens sechs Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass die Ware nicht schon beim Verkauf defekt war. Am 8. Dezember hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, wonach für den Fernabsatz – und das betrifft vor allem Online-Geschäfte – die Beweislastumkehr künftig auf zwei Jahre ausgeweitet werden soll. Der Kommissionsvorschlag ist ein Gewinn für Verbraucher in Italien. Er führt aber auch dazu, dass das Gewährleistungsrecht je nach Vertriebskanal zersplittert. Viel besser wären laut VZS EU-weit einheitliche Regeln für den digitalen und analogen Handel.
Bislang gilt in der EU eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren, verknüpft mit einer Beweislastumkehr von mindestens sechs Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass die Ware nicht schon beim Verkauf defekt war. Am 8. Dezember hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, wonach für den Fernabsatz – und das betrifft vor allem Online-Geschäfte – die Beweislastumkehr künftig auf zwei Jahre ausgeweitet werden soll. Der Kommissionsvorschlag ist ein Gewinn für Verbraucher in Italien. Er führt aber auch dazu, dass das Gewährleistungsrecht je nach Vertriebskanal zersplittert. Viel besser wären laut VZS EU-weit einheitliche Regeln für den digitalen und analogen Handel.