Sanität
Erhalt der Geburtenabteilungen – einen Schritt
weiter aber noch nicht gesichert
weiter aber noch nicht gesichert
In der heiklen Diskussion um den Erhalt der Geburtenabteilungen der Krankenhäuser Schlanders und Sterzing wurde ein weiterer Schritt vorgenommen. Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin hat am 11. November 2015 eine Dekret erlassen, welches folgendes vorsieht:
Südtirol kann, nach Anhören des regionalen Geburtenkomitees, eine Anfrage um Abweichung von der Regelung von mindestens 500 Geburten pro Jahr stellen.
Auf dieser Anfrage muss innerhalb von 90 Tagen vom nationalen Geburtenkomitee ein Gutachten abgegeben werden.
diese Frist kann verlängert werden, wenn das nationale Geburtenkomitee weitere Informationen beantragt.
Außerdem wird das nationale Geburtenkomitee mit der Präsidentin des Verbandes der Hebammenkollegien ergänzt.
Dieses Dekret gibt somit dem Erhalt der zwei Geburtenabteilungen ein Chance aber sie sind noch nicht gerettet.