Dienstleistungen des ASGB
Regionales Familiengeld
Das Familiengeld der Region besteht in einer finanziellen Zulagen, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien angepasst ist. Die Höhe des Regionalen Familiengeldes richtet sich nach der Zusammensetzung, dem Einkommen und dem Vermögen der in der Familiengemeinschaft lebenden Personen.
Ab 1. September können wieder die Gesuche für das Familiengeld der Region für das Jahr 2015 eingereicht werden. Wer es versäumt hat, das Gesuch für das Jahr 2014 einzureichen, kann dies auch noch für die letzten Monate des Jahres 2014 nachreichen.
Ab 1. September können wieder die Gesuche für das Familiengeld der Region für das Jahr 2015 eingereicht werden. Wer es versäumt hat, das Gesuch für das Jahr 2014 einzureichen, kann dies auch noch für die letzten Monate des Jahres 2014 nachreichen.
Allgemeines
Das Familiengeld der Region steht Familien zu mit:mindestens zwei minderjährigen Kindern;
einem einzigen Kind unter sieben Jahren;
einem behinderten Kind, auch nach dessen Volljährigkeit;
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester
Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft für das Familiengeld der Region wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2013 ermittelt. Es muss für jedes Familienmitglied eine eigene EEVE Erklärung gemacht werden, also auch für jene Personen, die keine Einkünfte und kein Vermögen haben.
Einnahmen und Ausgaben die bei der EEVE berücksichtigt werden:
Steuererklärung, Mod. CUD, Mod. 730, oder UNICO
IRAP Erklärung
Trennungs- oder Scheidungsurteil
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder
Miete für Hauptwohnung lt. schriftlichen Vertrag (nur Kaltmiete ohne Spesen)
Wohngeld
Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten vom Sozialsprengel
Voucher für Vergütungen
Einkommen aus Landwirtschaft
Immobiliar- und Finanzvermögen zum 31. Dezember
Einkommen aus der Landwirtschaft
Immobilien im Ausland
das persönliche Finanzvermögen ist nur anzugeben, wenn es 100.000 Euro überschreitet
Die EEVE und das Gesuch für das Regionale Familiengeld werden im Landessekretariat des SBR-ASGB in Bozen und in den ASGB-Bezirksbüros abgefasst. Mitzubringen sind neben den oben genannten Unterlagen auch eine Kopie des Personalausweises und die Bankdaten (IBAN).