Gebietskörperschaften
Bereichsvertrag Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenheime
Nach jahrelangen Verhandlungen haben Gewerkschaften, Gemeindenverband und Verband der Seniorenheime im Oktober einen neuen Bereichsvertrag für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Seniorenheime unterzeichnet.
Das Bereichsabkommen beginnt mit der Festlegung der Themen, die auf dezentraler Ebene in Verhandlungen geregelt werden müssen: Arbeitszeiten, Versetzungen, Mensaregelungen usw.
Neu ist die Einführung eines Sabbatjahres. Der Bedienstete, der Vollzeit arbeiten muss, bekommt, nach Ansuchen, 80 Prozent des Gehaltes für vier Jahre und kann dann ein Jahr bezahlt zu Hause bleiben, immer mit 80 Prozent des Gehaltes. Die Arbeit an Feiertagen wurde klarer geregelt: jemand der an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Wochentag fällt, bekommt einen freien Tag und die Überstundenvergütung. Wer in einen Turnus eingeteilt ist, erhält die Zulage für Feiertagsarbeit und eine entsprechende Reduzierung der Soll-Arbeitsstunden.
Bildungsurlaub (150 Stunden) erhält, wer am Studienende einen Studien- oder Berufstitel verliehen bekommt. Einige Berufsbilder wurden neu eingestuft, andere erhielten statt dessen Vorrückungen zuerkannt.
Die Anerkennung von Diensten bei anderen und früheren Arbeitgebern im Öffentlichen Dienst wird verbessert. Zulagen wurden geändert bzw. erhöht. Neu eingeführt wurde eine Zulage für Verfahrensverantwortliche, deren Ausmaß und Kumulierbarkeit mit anderen Lohnteilen bis zur letzten Minute der Vertragsverhandlungen umstritten war.
Die Beurteilung für den Erhalt der Leistungsprämie ist überarbeitet worden. Eingeführt wurde ein Beitrag der Körperschaften für die Freizeittätigkeit der Bediensteten.
Neu geregelt ist auch der sogenannte psychophysische Erholungsurlaub für bestimmte Berufsbilder im Sozialbereich. Es ist ein zusätzlicher Urlaubsanspruch für besonders stressige Arbeitsleistungen, der im Arbeitsleben allmählich anreift. Zuletzt steht die Verpflichtung, unverzüglich mit den Verhandlungen zu einem neuen Bereichsvertrag zu beginnen. Vorerst allerdings gibt es noch Gespräche über einige Korrekturen und Verbesserungen.
Die Verhandlungen dauerten fünf Jahre. Zusammenfassend kann man sagen, dass es eine lange, manchmal aufregende Zeit war, wo viel diskutiert, gestritten und überlegt wurde. Das Ergebnis ist nicht ideal, sicher auch für einige enttäuschend. Aber am Ende stand, gemeinsam mit dem neuen Landeshauptmann, Arno Kompatscher, die Erkenntnis und die Verpflichtung, dass die Sozialpartnerschaft in Südtirol verstärkt werden muss und dass die Kollektivverträge wesentlich für das Arbeitsverhältnis derBediensteten und der Körperschaften sind.
Nähere Auskünfte erteilten die Fachsekretäre.
Neu ist die Einführung eines Sabbatjahres. Der Bedienstete, der Vollzeit arbeiten muss, bekommt, nach Ansuchen, 80 Prozent des Gehaltes für vier Jahre und kann dann ein Jahr bezahlt zu Hause bleiben, immer mit 80 Prozent des Gehaltes. Die Arbeit an Feiertagen wurde klarer geregelt: jemand der an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Wochentag fällt, bekommt einen freien Tag und die Überstundenvergütung. Wer in einen Turnus eingeteilt ist, erhält die Zulage für Feiertagsarbeit und eine entsprechende Reduzierung der Soll-Arbeitsstunden.
Bildungsurlaub (150 Stunden) erhält, wer am Studienende einen Studien- oder Berufstitel verliehen bekommt. Einige Berufsbilder wurden neu eingestuft, andere erhielten statt dessen Vorrückungen zuerkannt.
Die Anerkennung von Diensten bei anderen und früheren Arbeitgebern im Öffentlichen Dienst wird verbessert. Zulagen wurden geändert bzw. erhöht. Neu eingeführt wurde eine Zulage für Verfahrensverantwortliche, deren Ausmaß und Kumulierbarkeit mit anderen Lohnteilen bis zur letzten Minute der Vertragsverhandlungen umstritten war.
Die Beurteilung für den Erhalt der Leistungsprämie ist überarbeitet worden. Eingeführt wurde ein Beitrag der Körperschaften für die Freizeittätigkeit der Bediensteten.
Neu geregelt ist auch der sogenannte psychophysische Erholungsurlaub für bestimmte Berufsbilder im Sozialbereich. Es ist ein zusätzlicher Urlaubsanspruch für besonders stressige Arbeitsleistungen, der im Arbeitsleben allmählich anreift. Zuletzt steht die Verpflichtung, unverzüglich mit den Verhandlungen zu einem neuen Bereichsvertrag zu beginnen. Vorerst allerdings gibt es noch Gespräche über einige Korrekturen und Verbesserungen.
Die Verhandlungen dauerten fünf Jahre. Zusammenfassend kann man sagen, dass es eine lange, manchmal aufregende Zeit war, wo viel diskutiert, gestritten und überlegt wurde. Das Ergebnis ist nicht ideal, sicher auch für einige enttäuschend. Aber am Ende stand, gemeinsam mit dem neuen Landeshauptmann, Arno Kompatscher, die Erkenntnis und die Verpflichtung, dass die Sozialpartnerschaft in Südtirol verstärkt werden muss und dass die Kollektivverträge wesentlich für das Arbeitsverhältnis derBediensteten und der Körperschaften sind.
Nähere Auskünfte erteilten die Fachsekretäre.