Bauhandwerk
Nationaler Kollektivvertrag erneuert
Nachdem bereits am 11.12.2013 der Landeszusatzvertrag für das Bauhandwerk erneuert wurde (dort wurde das variable Lohnelement ab 1.1.2014 ausgehandelt), konnte bereits am 24.1.2014 der Nationale Kollektivvertrag für das Bauhandwerk unterschrieben werden.
Dieser sieht neben der Erhöhung der Probezeiten ( zwischen 15 und 35 Arbeitstagen für die Arbeiterkategorien) Lohnerhöhungen vor ( 110 Euro Brutto berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiter) welche in drei Raten mit folgenden Fälligkeiten ausbezahlt werden:
1. Januar 2014
1. Januar 2015
1. Dezember 2015.
für den gewöhnlichen Arbeiter (1.Kategorie)
29,19 Euro Brutto im Monat
für den qualifizierten Arbeiter (2.Kategorie)
33,00 Euro Brutto im Monat
für den spezialisierten Arbeiter ( 3.Kategorie)
35,28 Euro Brutto im Monat
für den hochspezialisierten Arbeiter (4.Kategorie)
Der gesamte Kollektivvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 31.03.2016.
Dieser sieht neben der Erhöhung der Probezeiten ( zwischen 15 und 35 Arbeitstagen für die Arbeiterkategorien) Lohnerhöhungen vor ( 110 Euro Brutto berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiter) welche in drei Raten mit folgenden Fälligkeiten ausbezahlt werden:
1. Januar 2014
1. Januar 2015
1. Dezember 2015.
Somit treten mit Januar 2014 folgende Lohnerhöhungen in Kraft:
25,38 Euro Brutto im Monatfür den gewöhnlichen Arbeiter (1.Kategorie)
29,19 Euro Brutto im Monat
für den qualifizierten Arbeiter (2.Kategorie)
33,00 Euro Brutto im Monat
für den spezialisierten Arbeiter ( 3.Kategorie)
35,28 Euro Brutto im Monat
für den hochspezialisierten Arbeiter (4.Kategorie)
Der gesamte Kollektivvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 31.03.2016.