Verbrauchertelegramm
Lidl: werden die Vorgaben zur Gewährleistung eingehalten?
Antitrust eröffnet Ermittlungsverfahren auf Hinweis der VZS
Die großen Discountketten verkaufen nicht nur Lebensmittel. Sie bieten in der Regel auch eine großes Sortiment an Elektroartikeln und Haushaltsgeräten an. Wird ein mangelhaftes Produkt erworben, kommen die Bestimmungen des Verbraucherschutzkodex in Bezug auf die Vertragskonformität zur Anwendung: den VerbraucherInnen steht die Reparatur oder der Austausch des Produktes durch den Verkäufer zu, und zwar ohne zusätzliche Kosten. In der Praxis jedoch wissen viele KonsumentInnen nicht, dass Sie sich direkt an die Verkaufsstelle wenden müssen, um den Austausch oder die Reparatur des fehlerhaften Produktes einzufordern. Oftmals werden Sie sogar von den Verkäufern selbst an die im „Garantiezertifikat“ angegebene Kundendienststelle verwiesen. Dieses Zertifikat, welches dem verkauften Produkt beigelegt wird, stellt jedoch lediglich eine herkömmliche, zusätzliche Garantie da, welche die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren weder ausschließt noch in irgendeiner Weise beschränkt. So ist es einem Konsumenten ergangen, der sich an die Verbraucherzentrale gewendet hat, nachdem sein bei Lidl erworbenes Elektrogerät bereits nach ein paar Monaten defekt war. Der Konsument hatte sich zuvor an die Verkaufsstelle von Lidl gewandt, um eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung einzufordern. Dort wurde er jedoch angewiesen, die im Garantiezertifikat angegebene Servicenummer des Herstellers anzurufen. Das mangelhafte Produkt wurde vom Verkäufer demnach nicht in Empfang genommen, und unter der angegebenen Servicenummer war auch nach unzähligen Versuchen niemand zu erreichen. Die Verbraucherzentrale hat zum einen die Verkaufsstelle von Lidl zur Erbringung der geschuldeten Leistung angehalten (der Konsument wurde letztendlich entschädigt) und zum anderen der Antitrust-Behörde die unlautere Geschäftspraktik von Lidl Italia Srl gemeldet. Auf diesen Hinweis hin wurde von der Aufsichtsbehörde ein Verfahren gegen Lidl eröffnet (Nr. PS 9230). Durch dieses soll geklärt werden, ob sich der Discounter den KonsumentInnen gegenüber richtig verhalten hat.