Dienstleistungen des ASGB
Neuerungen Steuern 2014
Mod. 730 auch für Arbeitnehmer ohne Steuersubstitut möglich
Mit der Verabschiedung des Dekretes in ein Gesetz gibt es nun auch für Arbeitnehmer ohne Steuersubstitut die Möglichkeit, ein Modell 730 abzufassen. Das heißt, Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Abfassung der Steuererklärung arbeitslos sind sowie Beschäftigte im Haushalt können in Zukunftauch das Mod. 730 abfassen. Dieses wird über das Steuerbeistandszentrum abgefasst; bei einer eventuellen Steuerschuld kann der Interessierte diese mit dem Mod. F24 einzahlen; ergibt das Mod. 730 ein Steuerguthaben, wird dieses direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt.
Mietverträge: IRPEF Besteuerung oder
Abgeltungssteuer (cedolare secca) – was ist günstiger?
Das Gesetz über die Reform des Arbeitsmarktes hat die Besteuerung der Mieteinkünfte neu geregelt. Demnach werden schon ab dem Jahr 2013 nicht mehr 85 sondern 95 Prozent der kassierten Miete der progressiven Besteuerung unterworfen. Demzufolge könnte die sogenannte Abgeltungssteuer (cedolare secca) für viele Vermieter noch interessanter werden. Es ist deshalb ratsam, bei der nächsten fälligen jährlichen Registrierung des Mietvertrages zu prüfen, ob diese Ersatzbesteuerung günstiger ist. Diese sieht vor, dass die gesamte Miete mit 21 Prozent besteuert und nicht mehr der progressivenBesteuerung unterworfen wird. Bei konventionierten Mietverträgen (Vertragsdauer drei und zwei Jahre) in den sogenannten dicht besiedelten Gemeinden gilt seit 1. Jänner 2013 sogar eine Ersatzsteuer von nur mehr 15 Prozent.
Abgeltungssteuer (cedolare secca) – was ist günstiger?
Absetzbarkeit Sanierungen
Die Absetzbarkeit für Ausgaben im Bereich der energetischen Sanierungen (65 Prozent) wurde ein weiteres Mal verlängert zwar bis 31. Dezember 2014. Ebenso wurde die Möglichkeit zur Absetzung von Sanierungsarbeiten von 50 Prozent für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Absetzbarkeit Möbel/Elektrogeräte
Auch die Absetzbarkeit für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten, welche im Zuge von Sanierungsarbeiten angekauft werden, wurde bis 31. Dezember 2014 verlängert und beträgt maximal einen Kaufwert von 10.000 Euro. Wer davon Gebrauch macht, sollte sich beim Verkäufer näher informieren.