SBR
Kumulierung der Rente mit Einkommen aus Arbeitstätigkeit
Die Neuerungen von 2003
Das Haushaltsrahmengesetz 2003 weitet die Möglichkeiten der vollständigen Vereinbarkeit der Rente mit der Arbeitstätigkeit aus. Seit 01. Jänner 2001 können alle Rentner, deren Rente mit 40 Dienstjahren berechnet worden ist, lohnabhängig oder selbständig weiterarbeiten, ohne Abzug auf die Rente.
Dieselbe Regelung gilt auch für die Bezieher einer Altersrente oder für alle jene, die das Lebensalter der Altersrente erreicht haben (Frauen mit 60 und Männer mit 65). Ab 2003 soll die vollständige Kumulierung auf eine dritte Kategorie ausgeweitet werden. Alle, die zum Zeitpunkt des Anlaufdatums der Rente 37 Dienstjahre und ein Lebensalter von 58 erreicht haben, können lohnabhängig oder selbständig weiterarbeiten. Für alle anderen Rentner gilt, sich rechtzeitig zu informieren, ob sie nach dem Rentenbeginn weiterarbeiten dürfen oder mit welchen Abzügen sie rechnen müssen. Das Patronat Sozialer Beratungsring steht ihnen dabei gerne beratend zur Verfügung. •