Verbrauchertelegramm
Dauer der Kfz-Versicherungen
Die automatische Verlängerung der Polizzen verschwindet
Ab 2013 werden alle AutofahrerInnen bei Fälligkeit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen - und sich dabei nach günstigeren Verträgen umsehen können. Der Grund: alle Klauseln, die eine automatische Verlängerung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung vorsehen, gelten nicht mehr - sie sind nichtig. So will es das jüngste Wachstumsdekret der Regierung (GD. Nr. 179 vom 18.10.2012, umgewandelt in Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012), welches einen neuen Artikel 170bis im Versicherungskodex (GvD. Nr. 209 vom 07.09.2005) eingeführt hat. Das Verbot der automatischen Erneuerung betrifft auch eventuelle Zusatzverträge, die zusammenmit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurden. Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherten mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit informieren, und die Deckung für nicht mehr als 15 Tage nach Vertragsablauf, bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze, aufrecht erhalten. Durch dieses Dekret haben die VerbraucherInnen nun bei jeder Fälligkeit die Möglichkeit, sich nach den besten Angeboten umzusehen. Hierzu kann man z.B. den Vergleichsrechner „Tuo Preventivatore“, unter isvap.sviluppoeconomico.gov.it, verwenden.