Dienstleistungen des ASGB
Besteuerung 10 Prozent Produktionsprämie
Am 22. Jänner 2013 wurde das Gesetzesdekret unterschrieben welches die Regelung der Ersatzbesteuerung für die Produktionsprämien für 2013 beinhaltet. Der Betrag von 2.500 Euro bleibt unverändert, die Höchstgrenze des Vorjahreseinkommens (2012) wurde von 30.000 auf 40.000 Euro angehoben. Bisher waren Produktivität, Überstunden oder Nachtarbeit ausschlaggebend für die Besteuerung mit zehn Prozent. Für 2013 zählt nur mehr die Steigerung der Produktivität als Parameter. Die Produktivitätssteigerung muss durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit, des Urlaubes, des zugewiesenen Aufgabenbereiches innerhalb des Betriebes und/oder durch technische Innovation erreicht werden. Auf dem Mod. CUD 2013 ist ersichtlich, ob eine eventuell zustehende Steuerbegünstigung auch effektiv im Jahr 2012 verrechnet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies noch über die Steuererklärung erfolgen.Die Zehn-Prozent-Besteuerung gilt nur im Privatsektor und nicht im öffentlichen Dienst.