Verbrauchertelegramm
Ab Juni 5 Mio. Euro gesetzliche Mindestversicherungssumme
Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhere Deckungen
Spätestens mit 12.06.2012 wurden bei allen bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Mindestversicherungssummen verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt, lag diese, vom Gesetz fest gelegte Summe, bei 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden und bei 500.000 Euro bei Sachschäden. Ab nun gilt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden. Bis zu dieser Summe deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden. Diese verpflichtende Erhöhung ist in einer Europäischen Richtlinie festgelegt. Die Erhöhung dürfte die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung kaum beeinflussen, bietet dafür aber sehr viel mehr Schutz für alle AutofahrerInnen, vor allem bei sehr schweren Verkehrsunfällen.