Dienstleistungen des ASGB
Formblatt Modell 730
Verrechnung Steuerschuld bzw. Steuerguthaben
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Modell. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat ein Arbeitnehmer in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt oder der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum des ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.