Verbrauchertelegramm
Kontolöschungsspesen
Das Landesgericht Bozen hat ein wichtiges Urteil zu den Kontolöschungsspesen erlassen: die Klausel, welche in den Kontokorrentverträgen die Einhebung von Löschungsspesen auch dann vorsieht, wenn der Klient aus dem Vertrag austreten will, weil die Bank die Vertragsbedingungen einseitig abgeändert hat, ist missbräuchlich. Im Urteil heißt es, dass diese Klausel darauf ausgerichtet ist, die Bestimmungen des Bankengesetzes zu umgehen, indem sie ein wahres Reuegeld schafft. Fortan kann jeder ohne Zahlung von pauschalen Kontolöschungsspesen aus einem Kontokorrentvertrag austreten, wenn die Bank einseitig die Bedingungen abändert.