Öffentlicher Dienst
Abfertigungen für öffentlich Bedienstete
Endlich Ausbezahlung in akzeptablen Fristen
Eine Vertretung der Fachgewerkschaften der öffentlichen Dienste im ASGB, Hans Rungg und Roman Grünfelder, führte kürzlich eine Aussprache mit der Direktorin des INPDAP in Bozen, Dr. Veronika Meraner. Es ging dabei um die Abfertigungsregelungen im Geltungsbereich des Bereichsübergreifenden Vertrages (BÜKV), also für Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime und Südtiroler Gesundheitsdienst.
Dabei wurde folgendes geklärt:
Die INPDAP bezahlt direkt an die Körperschaften, nach Aushändigung einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Bediensteten nach deren Dienstaustritt, den Bruttobetrag der Dienstabfertigung (TFS).
Die jeweilige Körperschaft kann inzwischen die Abfertigung nach den geltenden Bestimmungen ausbezahlen. Die Bediensteten bekommen demnach die Dienstabfertigung (TFS) bis 30. Juni 1999 mit der entsprechenden Aufwertung und die Abfertigung (TFR) gemäß Art. 2120 des ZGB, der Landesgesetze von 1999 und 2004, sowie des BÜKV über die Abfertigung und die Ergänzungsvorsorge von 1999 ab 1.7.1999.
Diese Regelung ermöglicht nun die unmittelbare Ausbezahlung der Abfertigung an die Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Körperschaften ohne lange Wartezeiten. Letztere haben die Garantie, dass sie die Beträge nicht doppelt zahlen müssen und in absehbarer Zeit - je nach vorgesehenen Auszahlungsnormen für das INPDAP - die Differenz einkassieren.
Nun können endlich alle ausstehenden Abfertigungen nach klaren Regeln ausbezahlt werden, wenn auch eine kleine, besondere Gruppe davon noch Klärungen bedarf. Frau Dr. Meraner teilte mit, dass sie in diesen Wochen die vorgestellte Lösung mit allen Körperschaften bespricht und erklärte sich bereit allfällige Probleme weiterhin zu besprechen.