Landesbedienstete
Parkplatzgebühren für alle Landesbedienstete
In ihrer letzten Sitzung des Jahres 2009 hat die Landesregierung den Landesbediensteten noch eine schöne Überraschung beschert: die Parkplatzgebühr für alle Angestellten.
Gleichzeitig wurde mit diesem Beschluss auch das Problem der Parkplatzgebühr der Krankenhäuser gelöst, mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Regelung der Benutzung der landeseigenen Parkplätze. Das Ziel mag ehrenwert sein, aber auch hier gilt wie so oft, dass es selten Gleiches und Gleiches gibt und meist werden bei der „Gleichmacherei" neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
Die Benutzung eines Parkplatzes hängt für die Angestellten meistens mit der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes zusammen und somit wird die Landbevölkerung immer einen Nachteil gegenüber der Stadtbevölkerung haben. Aus diesem Grund ist seinerzeit auch die Pendlerzulage eingeführt worden. Dabei spielt der Faktor Zeit natürlich auch eine wichtige Rolle, auch wenn der Nahverkehr für Pendler wirklich günstig ist, so kann er den Anspruch hinsichtlich Zeit noch nicht immer erfüllen. Daher wählen viele Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen das Auto, nehmen dafür auch Mehrausgaben in Kauf, da ihnen die Einsparung an Zeit wichtiger ist und vor allem bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine zentrale Rolle spielt.