Dienstleistungen des ASGB
Studenten im Ausland
Seit einigen Jahren erhalten jenen Personen, welche eine Miete bezahlen, beim abfassern ihrer Steuererklärung die Möglichkeit, einen Fixbetrag in Abzug zu bringen. Je nach Höhe des Einkommens und je nach Art des Mietvertrages gibt es verschieden hohe Abschreibmöglichkeiten. Für Eltern, deren Kinder studieren und am Studienort eine Miete bezahlen wurde diese Möglichkeit auch eingeführt. Zur Zeit ist es jedoch so, dass nur jene in den Genuss des Abzuges kommen, welche in Italien studieren und einen Mietvertrag laut italienischem Gesetz abgeschlossen haben, bzw. in einer italienischen Stadt in einem Studentenheim oder ähnlichem sich befinden. Dies stellt eine Diskriminierung dar, da damit unseren Studenten im benachbarten Ausland die Steuererleichterung verwehrt wird. Auf politischer Ebene wurde jetzt interveniert um diese Sache zu klären. Wir hoffen, dass sobald als möglich eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. In der Zwischenzeit ersuchen wir alle interessierten die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren.