Dienstleistungen des ASGB
Familienbonus – bonus famiglia
Der Familienbonus wurde von der italienischen Regierung im vergangenen November im Rahmen des Konjunkturpaketes als außerordentliche und einmalige Unterstützung für einkommensschwache Familien und Rentner beschlossen. Der Familienbonus beträgt zwischen 200,- Euro und 1.000,- Euro und richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Familienzusammensetzung des entsprechenden Steuerjahres. Angesucht werden kann mit dem Einkommen des Jahres 2008 (innerhalb des Abgabetermines der heurigen Steuererklärung) Ausbezahlt wird der Familienbonus über den Lohnstreifen bzw. über die Rente. Im Falle dass der Gesuchssteller zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Einkommen bzw. Rente bezieht, kann auch direkt bei der Agentur der Einnahmen angesucht werden. Wer den Familienbonus beantragen möchte, kann sich an das Patronat und das Steuerbeistandszentrum des ASGB in Bozen, Bindergasse 22, oder an eines der Bezirksbüros des ASGB wenden.
Anrecht auf den Familienbonus besteht in folgenden Fällen:
Alleinstehend mit Einkommen aus Rente und einem Gesamteinkommen von max. 15.000 Euro
Familie mit zwei oder drei Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 17.000 Euro
Familie mit vier oder fünf Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 20.000 Euro
Familie mit mehr als fünf Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 22.000 Euro
Familie bei denen ein Familienmitglied eine Behinderung gemäß Art. 3, Abs. 33, Gesetz 104/1992 aufweist und einem gesamtes Familieneinkommen von maximal 35.000 Euro.