Dienstleistungen des ASGB
Achtung: Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft – innerhalb 31. März 2009 ansuchen
Das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld ist innerhalb 31. März 2009 zu beantragen.
Mitzubringen sind:
Identitätskarte
Wer im Jahr 2008 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung des Arbeitszeitraumes
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Kopie des Reisepasses