Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB
RENTNER AUFGEPASST
Unvereinbarkeit Rente/Arbeit ab 1. Jänner 2009 aufgehoben
Mit dem Rundschreiben Nr. 108 vom 9. Dezember 2008, hat das NISF/INPS das Gesetz Nr. 133 vom 6. August 2008 genau erläutert. Somit sind alle direkten Alters- und Dienstaltersrenten ab 01. Jänner 2009 voll vereinbar mit Einkommen aus Lohnarbeit oder selbständiger Tätigkeit. Ausnahme: Direkte Renten die ausschließlich nach dem Beitragssystem errechnet worden sind, sind nur in folgenden Fällen voll mit Arbeitstätigkeit vereinbar:
Pensionen, die mit 40 Beitragsjahren errechnet worden sind
Pensionen, die mit 60 an Frauen bzw. 65 an Männer ausbezahlt worden sind
Achtung: wir empfehlen auch weiterhin, sich immer vorher zu informieren, da auch mit Abschaffung der Unvereinbarkeit Rente/Arbeit, der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen ist. Wer also konkrete Arbeitsmöglichkeiten hat, sollte sich unbedingt vorher informieren.