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Gewerkschaft und Gemeindepolitik

Politik und Gewerkschaft
Gewerkschaft - Arbeiter und Angestellte denken dabei an Arbeitsverträge und verschiedene Serviceleistungen, wie Beratung, Abfassung von Steuererklärungen usw.
Gewerkschaften haben sich seit ihren Anfängen im 19. Jahrhundert mit Politik befasst, waren seit jeher eng mit politischen Parteien verbunden und haben gemeinsam mit ihnen nach und nach die so genannten Gewerkschaftsrechte erreicht bzw. erkämpft.
Einige Beispiele: Geregelte Arbeitszeit, Achtstundentag, Recht auf Urlaub, bezahlte und unbezahlte Wartestände, Kündigungsschutz, Tariflohn und vieles mehr.
Der ASGB hat sich lange Zeit in politischen Fragen eher zurückgehalten und keine Funktionäre aufs politische Parkett geschickt. Mit der erfolgreichen Unterstützung des Vorsitzenden Georg Pardeller hat die Gewerkschaft entschiedenes politisches Engagement und klares Profil gezeigt.
Wo es um wichtige Entscheidungen für die Gemeinschaft geht, formieren sich Interessensgruppen (Parteien, Bewegungen, Vereine usw.). In der Gruppe und durch die Gruppe erhalten gemeinsame Ideen, Ziele und Werthaltungen politisches Gewicht.
Bauern und Unternehmer haben sich seit Menschengedenken auch in unserem Land in politischen Parteien und öffentlichen Verwaltungen „eingebracht" und dadurch das politische Geschehen weitgehend bestimmt.
Politik und Gemeinde
Warum sollten nicht auch die in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter, Angestellten und Rentner in der Gemeinde und nicht zuletzt bei Wahlen gezielt ihren Einfluss geltend machen? Das Gesetz sieht auf Gemeindeebene die Mitarbeit von Gewerkschaften in Form von Begutachtungen und Mitarbeit in Kommissionen vor.
Hier seien nur einige Beispiele genannt:
Gutachten bei der Beschlussfassung bzw. Änderung des Bauleitplanes
Mitarbeit in der Kommission für öffentliche Betriebe (Gastgewerbekommission)
Mitarbeit in der Zuweisungskommission des Wohnbauinstitutes für die einzelnen Gemeinden
Zudem gilt es, Interessen der Arbeitnehmer auch in anderen Kommissionen zu vertreten (für Verkehr, Umwelt, Wohnungsprobleme u.s.w.)
Die Gemeinde verwaltet einen Teil unserer Steuergelder, sie regelt wichtige Lebensbereiche. mitentscheiden, nicht am Rande stehen, heißt die Devise, wenn es geht um:
sozialverträgliche Steuern und Gebühren (Reduzierung der ICI auf Erstwohnungen)
Transparenz und Bürgernähe (regelmäßige Information durch Mitteilungen und Versammlungen)
sparsamer Umgang mit Steuergeldern
familiengerechte Entscheidungen
Ausweisung von Bauland für die Errichtung von Wohnungen
Bau von Mietwohnungen durch das Wohnbauinsitut
Absicherung im Alter (Altersheime, Seniorenwohnungen)
Bereitstellung von Gewerbegrund für die Schaffung von Arbeitsplätzen
Jugendtreffpunkte und Sportanlagen
Betreuungsangebote für Kinder (Nachmittags- und Sommerbetreuung)
Schülermensen und Schülerbusse
Vergünstigung der Gebühren für Familien bei gemeinnützigen Einrichtungen (Familienpass)
Schaffung von Kinderspielplätzen
Sicherung von Bildung und Ausbildung als Sprungbrett ins Leben und als Mittel zum sozialen Aufstieg
Chancengleichheit für Menschen aus allen sozialen Gruppen
Ausbau des Fußgänger- und Radwegenetzes
Abbau von architektonischen Barrieren
Unterstützung von Vereinen
Sich nicht interessieren und nicht mitentscheiden heißt, Gleichgültigkeit gegenüber den Modellen zur Lösung der – auch eigene – Probleme zeigen.
Mitreden und mitentscheiden heißt:
Interessenahme der Gewerkschaft für die Gemeindepolitik, Vertrauensleute in die Entscheidungs- und Beratungsgremien der Gemeinden, Engagement für die Anliegen der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder.

aktuell

Nach der Matura Antrag auf Lehrabschlussdiplom stellen

Die Abgänger der Handelsschule mit Matura in den Fachrichtungen Touristik, Betriebsführung und Datenverarbeitung sowie die Abgänger der Handelsoberschule mit Matura in den Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Verwaltung, Programmierer und „Wirtschaftsgymnasium" sind von der Lehrabschlussprüfung für die Tätigkeit als „Bürofachkraft" gänzlich befreit.
Allerdings wird das entsprechende Lehrabschlussdiplom nicht automatisch ausgestellt. Hierfür muss ein eigener Antrag beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gestellt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Abgänger von Oberschulen ein Lehrverhältnis als Bürofachkraft eingehen, obwohl sie dieselbe Qualifikation bereits mit der Matura erworben haben. Für den Arbeitnehmer sind damit erhebliche Nachteile verbunden:
Als Lehrling hat man nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Beendigung der Lehrzeit muss der Lehrling vom Arbeitgeber nicht bestätigt werden.
Die Sozial- und Rentenbeiträge sind für Lehrlinge viel niedriger als für Fixangestellte.
Als Lehrling erhält man nur einen Teil der Entlohnung eines qualifizierten Arbeiters oder Angestellten.
Um zu verhindern, dass man für dasselbe Berufsbild zweimal eine Ausbildung macht, empfiehlt es sich auf jeden Fall nach bestandener Matura den Antrag auf Befreiung von der Lehrabschlussprüfung zu stellen.
Dieser Antrag ist im Internet unter www.provinz.bz.it Abteilung 20 deutsche und ladinische Berufsbildung, Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, zu finden.