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DGA
Steuererklärung für das Jahr 2023
Eingangs sei daran erinnert, dass die verspätete Steuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zum 23. Februar 2024 abgefasst werden kann.
Das Modell 730 für das Jahr 2023 startet wieder ab Ende März und kann bis Ende September abgefasst werden. Auf unserer Homepage www.asgb.org kann bereits jetzt ein Termin gebucht werden.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass ab heuer alle physischen Personen, die keine IVA Nummer haben ein Modell 730 abfassen können. Das heißt, dass auch jene Steuerzahler ein Mod. 730 abfassen können, die nur eine Miete kassiert haben oder ein CU aus einer Honorarnote haben. Ebenso kann das Mod. 730 weiterhin für Verstorbene abgefasst werden. Der Vorteil besteht darin, dass das Steuerguthaben relativ schnell direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt wird.
Der „Bonus Kauf der Erstwohnung unter 36 Jahren“ für Interessierte mit einem ISEE Wert unter 40.000 Euro wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert; das entsprechende Steuerguthaben konnte schon direkt mit der Senkung der entsprechenden Gebühren oder kann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet werden. Neu festgelegt wurde auch der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi. Der Termin von November wurde auf 30. September 2024 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird für Selbstständige verwendet; aber auch für jene Steuerzahler, die im Ausland Finanzvermögen oder Immobilien besitzen. Bis zum 20. Dezember kann dann noch das verspätete Modell eingereicht werden. Ansonsten sind die abschreibbaren Ausgaben ungefähr gleich geblieben. Die genaue Liste der Dokumente wird in der nächsten AKTIV Ausgabe veröffentlicht.
Das Modell 730 für das Jahr 2023 startet wieder ab Ende März und kann bis Ende September abgefasst werden. Auf unserer Homepage www.asgb.org kann bereits jetzt ein Termin gebucht werden.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass ab heuer alle physischen Personen, die keine IVA Nummer haben ein Modell 730 abfassen können. Das heißt, dass auch jene Steuerzahler ein Mod. 730 abfassen können, die nur eine Miete kassiert haben oder ein CU aus einer Honorarnote haben. Ebenso kann das Mod. 730 weiterhin für Verstorbene abgefasst werden. Der Vorteil besteht darin, dass das Steuerguthaben relativ schnell direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt wird.
Der „Bonus Kauf der Erstwohnung unter 36 Jahren“ für Interessierte mit einem ISEE Wert unter 40.000 Euro wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert; das entsprechende Steuerguthaben konnte schon direkt mit der Senkung der entsprechenden Gebühren oder kann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet werden. Neu festgelegt wurde auch der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi. Der Termin von November wurde auf 30. September 2024 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird für Selbstständige verwendet; aber auch für jene Steuerzahler, die im Ausland Finanzvermögen oder Immobilien besitzen. Bis zum 20. Dezember kann dann noch das verspätete Modell eingereicht werden. Ansonsten sind die abschreibbaren Ausgaben ungefähr gleich geblieben. Die genaue Liste der Dokumente wird in der nächsten AKTIV Ausgabe veröffentlicht.