Dienstleistungen
Mod. 730/2023

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis;
Mod. 730/22, bzw. Redditi 2022;
Mod. C.U. 2023 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2023 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2022;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde.
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2022 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2022 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2022 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2022;
bei Wohnungskauf im Jahr 2022 von unter 36jährigen, Kaufvertrag und ISEE Bescheinigung.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2022.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2022
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für den Fassadenbonus mit Bestätigung der Gemeinde, dass sich das Gebäude in der A oder B Zone befindet;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2021;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden. Kontoauszug oder Belastung des Kontos für die Spesen sind mitzubringen.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 €) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.
Büro Neumarkt
Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod 730/2023
Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod. 730/2022 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin unter der Internetseite des ASGB www.asgb.org zu buchen. So können Wartezeiten vermieden werden.

Dienstleistungen
DGA

Grundeinkommen 2023

Der viel diskutierte „reddito di cittadinanza“ soll gekürzt und nur mehr für sieben Monate ausbezahlt werden; eine Reform, die in Zeiten des Arbeitskräftemangels in ganz Italien auch gerechtfertigt ist.
Anders ist es mit der sogenannten „pensione di cittadinanza“, dem Grundeinkommen für Rentner. Es gibt in Italien und auch in Südtirol einige Rentner, zum Beispiel Bezieher der Mindestrente, die im Jahr 2021 weniger als 7.560 Euro Rente erhalten haben. Diese könnten Anrecht auf das Grundeinkommen für Rentner haben, sofern noch einige Voraussetzungen erfüllt werden und sofern sie allein leben.
Neben einem ISEE Wert (2023) von höchstens 9.360 Euro, darf das Finanzvermögen des Rentners im Jahr 2021 6.000 Euro nicht übersteigen; das Einkommen aus Lohn/Rente muss im Jahr 2021 unter 7.560 Euro gewesen sein und der Antragsteller darf in den vorhergehenden sechs Monaten kein neues Auto oder in den letzten zwei Jahren ein Fahrzeug über 1.600 cc oder ein Motorrad über 250 cc gekauft haben.
Das Grundeinkommen für Rentner besteht aus zwei Positionen:
Eine Aufstockung des Einkommens auf monatlich 630 Euro;
und ein Beitrag für die Bezahlung der Miete in Höhe von maximal 150 Euro monatlich.
Das Grundeinkommen für Rentner beträgt höchstens 780 Euro monatlich und reduziert sich, wenn bereits eine Rente ausbezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind alle Mindestrentner oder Bezieher einer Hinterbliebenenrente unter 780 Euro monatlich. Das Gesuch um das Grundeinkommen kann in unserem Steuerbeistandszentrum eingereicht werden. Vorher muss allerdings die ISEE abgefasst werden, um den ISEE Wert zu ermitteln. Zu beachten ist auch, dass alle Unterstützungsmaßnahmen, die von der Provinz oder von der Bezirksgemeinschaft gewährt wurden, mit dem Bezug des Grundeinkommens, erlöschen.