Dienstleistungen
Cessione del credito

Abtretung des Steuerguthabens

Seit Oktober 2020 können die Steuerguthaben aus Wiedergewinnungsarbeiten (50 Prozent), Ecobonus (65 Prozent), Fassadenbonus (90 Prozent) sowie Superbonus (110 Prozent) unter anderem auch an Banken abgetreten bzw. verkauft werden.
Für viele Steuerpflichtige ist diese Möglichkeit von Vorteil, wenn sie über zu wenig oder keine bezahlte Steuern verfügen. Außerdem erhält man das Steuerguthaben innerhalb kurzer Zeit ausbezahlt und muss nicht auf die jährlichen Raten warten. Allerdings bekommt man bei dieser Abtretung nicht das gesamte Steuerguthaben ausbezahlt, da die Banken einen Teil davon als Spesenbeitrag einbehalten. Die Unterlagen, die bei den Banken benötigt werden, sind dieselben wie bei der Abfassung der Steuererklärung. Hinzu kommt ein Technikergutachten (asseverazione) sowie der Versand der gesamten Unterlagen an die Agentur der Einnahmen von Seiten eines Steuerbeistandszentrums. Das Steuerbeistandszentrum des ASGB bietet diesen Dienst für Wiedergewinnungsarbeiten, für den Ecobonus sowie für den Fassadenbonus an. Der Möbelbonus kann nicht an die Bank verkauft werden und kann aber trotzdem in der Steuererklärung verrechnet werden. Allerdings ist die Möglichkeit der Abtretung des Steuerguthabens kurzfristig mit 17. Februar dieses Jahres abgeschafft worden. Das heißt, nur mehr jene Steuerguthaben können abgetreten werden, deren nachweislicher Baubeginn vor dem 17. Februar gemeldet wurde.

Dienstleistungen
Mod. 730/2023

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis;
Mod. 730/22, bzw. Redditi 2022;
Mod. C.U. 2023 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2023 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2022;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde.
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2022 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2022 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2022 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2022;
bei Wohnungskauf im Jahr 2022 von unter 36jährigen, Kaufvertrag und ISEE Bescheinigung.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2022.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2022
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für den Fassadenbonus mit Bestätigung der Gemeinde, dass sich das Gebäude in der A oder B Zone befindet;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2021;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden. Kontoauszug oder Belastung des Kontos für die Spesen sind mitzubringen.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 €) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.
Büro Neumarkt
Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod 730/2023
Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod. 730/2022 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin unter der Internetseite des ASGB www.asgb.org zu buchen. So können Wartezeiten vermieden werden.