Handel


Erneuerung des NAKV Handel und Dienstleistungen

Auszug aus dem Abkommen vom 12.12.2022
Das „Außerordentliches Protokoll” vom 12. Dezember 2022 beinhaltet zwei wichtige Neuerungen:
Die Auszahlung eines einmaligen Pauschalbetrags „Una Tantum“ in Höhe von 350,- Euro brutto (IV. Kategorie)
Eine Grundlohnerhöhung von 30,- Euro ab April 2023 (IV. Kategorie)
1. Una-Tantum-Zahlung
Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls im Handelssektor tätig waren, erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag. Die Auszahlung ist auf zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate wird mit dem Gehalt vom Januar 2023 ausbezahlt und die zweite Rate mit dem Gehalt vom März 2023.
Voraussetzungen für die Auszahlung:
Die Beträge werden anteilsmäßig im Verhältnis zu den Monaten des Dienstalters im Zeitraum zwischen 2020-2022 ausgezahlt. Zum Dienstalter gerechnet werden: Mutterschaft, Elternzeit und Zeiträume im Lohnausgleich.
Nicht zum Dienstalter gerechnet werden: Militärdienst, nicht vergütete Wartestände und sonstige nichtvergütete Arbeitsunterbrechungen.
Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.
Das „Una Tantum“ fließt nicht in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung oder sonstiger Gehaltselemente ein.
2. Grundlohnerhöhung

Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.

ASGB-LANDESBEDIENSTETE


Wendet euch an die Gewerkschaft, euch wird geholfen!

Interview-Ecke: Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht.
Interview mit einem Mitglied. Er ist Schulwart in einer Schule in Südtirol und möchte anonym bleiben. Zuallererst vielen Dank, für deine Bereitschaft dich interviewen zu lassen.
ASGB: Wann und warum hast du dich an die Gewerkschaft ASGB gewandt?
Mitglied: Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied des ASGB. Ich habe mich an die Gewerkschaft gewandt, weil ich Unregelmäßigkeiten bei meinem Reinigungsplan feststellt habe. Mit meinen 19 Wochenstunden, also einer 50 Prozent Stelle, hätte ich laut Landesrichtlinien 608 qm täglich reinigen müssen. Doch ich reinigte fast 700 qm am Tag, also 100 qm mehr als vorgesehen. Dies war eindeutig zu viel für mich, denn ich war nach der Arbeit regelrecht erschöpft und übermüdet. Mit Hilfe des ASGB wurde mir der Reinigungsplan richtiggestellt und jetzt reinige ich 601,72 qm am Tag, so wie die Landesrichtlinien es vorsehen.
ASGB: Wie wichtig ist es einen Reinigungsplan zu haben?
Mitglied: Natürlich ist es sehr wichtig einen Reinigungsplan zu haben, den Reinigungsplan anzusehen und den auch zu hinterfragen. Der Reinigungsplan ist die Fotografie von unserer Reinigungstätigkeit. Ohne den detaillierten Reinigungsplan hätte ich nie feststellen können, dass ich eigentlich viel zu viel reinigte.
ASGB: Was möchtest du unseren Mitgliedern ans Herz legen?
Mitglied: Ich würde ihnen raten, sich bei Zweifel sofort an die Fachgewerkschaft ASGB – Landesbedienstete zu wenden, es wird Hilfe angeboten. Ich spreche aus Erfahrung. Wer meint, dass man mit einem befristeten Arbeitsvertrag alles hinnehmen muss, dem kann ich sagen, dass dem nicht so ist. Der ASGB konnte mein Problem lösen, wofür ich mich herzlich bedanke.
ASGB: Vielen Dank für deine so positive Rückmeldung und deinen Einsatz. Wir wünschen dir weiterhin gute Arbeit und gutes Gelingen.
Mitglied: Ich danke euch! Ich hoffe, dass dieses Interview andere Kolleginnen und Kollegen motiviert sich bei Ungerechtigkeiten zu wehren. Aus diesem Grund habe ich dieses Interview gerne geführt.
Liebes Mitglied,
Wie sieht deine Arbeitssituation aus? Stimmen die Quadratmeter die du zu reinigen hast? Hast du einen detaillierten Reinigungsplan?
Wenn du Zweifel hast, dann melde dich einfach bei uns. Gerne können wir dir auch ein Muster von einen Reinigungsplan zusenden.
Info: ASGB Landesbedienstete
Tel. 0471 974 598,
Dr. Brigitte Hofer
E-Mail: bhofer@asgb.org.