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Gute Nachrichten für öffentlich Bedienstete: NISF/INPS streckt Abfertigung (TFS/TFR) vor!

Im Gegensatz zu Privatangestellten, die nach ihrer Pensionierung nicht lange auf die Abfertigung warten müssen, ist es bei den öffentlich Bediensteten aktuell so, dass diese zwischen 12-15 Monate auf die erste Tranche der Abfertigung (50.000 Euro) warten müssen. Jene, die die gesetzliche vorgezogene Rente (pensione anticipata) beanspruchen, müssen sogar bis zu 24 Monate warten.
Im Sommer 2020 wurde zwar eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien und dem ABI unterzeichnet, welche den öffentlich Bediensteten bei Pensionsantritt ermöglicht, eine im Verhältnis relativ günstige Finanzierung für den Vorschuss von 45.000 Euro auf die Abfertigung zu erhalten, dennoch sind die Abschläge mit aktuell rund drei Prozent beträchtlich.
Dem hat nun der Verwaltungsrat des NISF/INPS mit Beschluss Nr. 219, welcher am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, gegengesteuert. Der Beschluss sieht nämlich vor, dass öffentlich Bedienstete um einen Vorschuss von 100 Prozent der Abfertigung ansuchen können. Den Ansuchenden wird dabei ein Jahresfixzinssatz von einem Prozent der beanspruchten Summe berechnet, sowie 0,50 Prozent an Verwaltungsspesen.
Die Einsparung im Vergleich zur Finanzierung der Banken ist dabei beträchtlich: die Spesen betragen weniger als die Hälfte. Wenn man die Höchstfinanzierung von 45.000 Euro der Banken mit dem aktuellen Zinssatz hernimmt und davon ausgeht, dass der Antragssteller 15 Monate auf die Abfertigung warten muss, zahlt er aktuell etwas mehr als 1.900 Euro an die Bank. Derselbe Antragsteller zahlt für dieselben 45.000 Euro nur noch etwas mehr als 850 Euro – Jahreszinsen und Verwaltungsspesen zusammengerechnet – wenn er für den Vorschuss des NISF/INPS optiert.
Folgende Voraussetzungen müssen die Antragsteller für den Vorschuss des NISF/INPS auf die Abfertigung erfüllen:
Der Antragsteller muss entweder Pensionist, oder aus dem Dienst ausgeschieden, sowie im Darlehensfonds „Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali“ eingeschrieben sein und Anrecht auf eine Abfertigung haben, die noch nicht komplett ausgeschüttet wurde – auch jene, die mit der Quote 100 oder 102 in Pension gegangen sind, haben Anrecht.
Sollte der Antragsteller für den Vorschuss auf die Abfertigung aus dem Dienst ausgeschieden sein, aber noch kein Anrecht auf eine Pension haben und einer neuen Tätigkeit nachgehen, die gesetzlich oder auch freiwillig die Einschreibung in die Verwaltung des NISF/INPS erfordert, kann der Vorschuss ausbezahlt werden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens im Darlehensfonds „Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali“ eingeschrieben ist.
Der Antragsteller für den Vorschuss auf die Abfertigung, der aus dem Dienst ausgeschieden ist und keiner neuen Tätigkeit nachgeht, die gesetzlich oder auch freiwillig die Einschreibung in die Verwaltung des NISF/INPS erfordert, hat kein Anrecht auf die Leistung.
Der Antrag auf Vorschuss auf die Abfertigung muss nach der Pensionierung oder dem Ausscheiden aus dem Dienst telematisch über das NISF/INPS Portal gestellt werden. Voraussetzung dafür sind entweder der SPID, die elektronische Bürgerkarte CIE oder die nationale Servicekarte CNS.
Der Antragsteller muss spezifizieren, ob er die gesamte Summe als Vorschuss ausbezahlt haben will, oder nur eine Teilsumme.
Der Vorschuss auf die Abfertigung wird im Rahmen eines jährlich festgelegten Budgets ausbezahlt. Es gilt der chronologische Einreichtermin der Ansuchen.

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BÜKV: Handeln, und zwar jetzt!

Es dürfte kaum im Interesse der Landespolitik liegen, den öffentlichen Sektor personell auszubluten. Und doch tut sie alles, um diesen Eindruck zu vermitteln. Eine Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten seit 2022 steht aus und die Verhandlungen um einen neuen BÜKV werden blockiert.
Während die Lebenshaltungskosten in den letzten Monaten rasant gestiegen sind, werden öffentlich Bedienstete zum Teil immer noch auf der Grundlage von Bereichsverträgen entlohnt, die 20 Jahre und älter sind.
Das Personal der öffentlichen Verwaltung fällt so immer weiter hinter jenes der Privatwirtschaft zurück, als Arbeitgeber wird die öffentliche Hand immer weniger attraktiv. Mit Blick nach vorn bedeutet dies: Der Nachwuchs bleibt aus und wichtige Dienste können den Bürgerinnen und Bürgern bald nur noch eingeschränkt geboten werden.
Anpassung an reale Inflation
Drei Knackpunkte gilt es daher, schnellstmöglich anzugehen und zu lösen. Knackpunkt Nummer eins sind die rasant ansteigenden Lebenshaltungskosten und die Anpassung der Gehälter der öffentlich Bediensteten an die Inflation. Für das Triennium 2019-21 ist diese im BÜKV festgeschrieben, seit damals steht sie allerdings aus. De facto sinken die Löhne seit dem Vorjahr also Monat für Monat. Daher ist die Landespolitik nun in der Pflicht, die notwendigen Mittel für eine Inflationsanpassung zweckzubinden.
Der zweite Knackpunkt ist: Bevor wir den neuen BÜKV 2022-24 verhandeln können, muss der letzte Teil des BÜKV 2019-21 abgeschlossen werden. Es ist dies die neue Lohnstruktur, die einige Punkte aufweist, mit denen wir Gewerkschaften nicht einverstanden sein können. So sollen die Anfangsgehälter der neu aufgenommenen Bediensteten um durchschnittlich zehn Prozent angehoben werden, dann allerdings für zehn Jahre stehen bleiben. Nach Ablauf dieser zehn Jahre ist zudem nur für 70 Prozent der Betroffenen eine Lohnerhöhung möglich und nach 15 Jahren würde es die letzte Erhöhung geben. Ein solches Modell sorgt weder für mehr Attraktivität für Neueinsteiger, noch lädt es dazu ein, länger im öffentlichen Dienst zu verbleiben.
Schluss mit Hinhalten und Vertrösten!
Knackpunkt Nummer drei ist schließlich der neue BÜKV, in den Lohnerhöhungen vorgesehen werden müssen, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Diese werden von der öffentlichen Verhandlungsdelegation routinemäßig mit dem Verweis auf Rom abgelehnt, das sich bei nennenswerten Erhöhungen querlege. Wie in so vielen anderen Bereichen gilt es allerdings auch hier, alle autonomiepolitischen Spielräume auszuloten und zu nutzen, um eine angemessene, faire und mittelfristig sichere Bezahlung zu gewährleisten.
Als Berechnungsgrundlage dafür darf nicht etwa die nationale Inflationsrate herangezogen werden, die bekanntlich weit unter der Südtiroler Teuerungsrate liegt. Vielmehr muß sich die Anpassung an der lokalen Geldentwertung orientieren, wie dies bereits beim Abschluss des Vertrags für die Führungskräfte geschehen ist. Einen Präzedenzfall gibt es demnach bereits, eine Ungleichbehandlung von Führungskräften und allgemeinen Bediensteten – wie beim letzten BÜKV für die Führungskräfte mit Festlegung der Positionszulage der Fall – ist nicht noch einmal zu rechtfertigen.
Das Problem ist: In den Verhandlungen um den neuen BÜKV ist von Seiten der öffentlichen Delegation ganz offensichtlich die Taktik „Hinhalten und Vertrösten“ ausgegeben worden. Dies werden wir nicht länger hinnehmen, weil diese Taktik nichts anderes ist als ein Spiel mit dem finanziellen Auskommen der Bediensteten. Jede Woche Verzögerung bringt hohe Kosten mit sich – nicht für die öffentliche Hand, sondern für die Beschäftigten.
Land soll vorangehen, nicht hinterherhinken
Mit der Strategie des Kleinhaltens der öffentlichen Bediensteten, mit seit Jahren, ja sogar Jahrzehnten ausstehenden spürbaren Anpassungen der Löhne hat sich eine paradoxe Situation entwickelt. Anstatt der Privatwirtschaft im Umgang mit dem eigenen Personal ein Vorbild zu sein, anstatt in Sachen fairer Entlohnung voranzugehen, hinkt das Land weit hinter privaten Arbeitgebern her. So ist der öffentliche Bereich zu einem Arbeitgeber zweiter Wahl geworden. Was das bedeutet, zeigt sich bereits deutlich. So steigt die Zahl der Kündigungen, in Rente gehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entweder nicht ersetzt oder können nicht ersetzt werden, weil es an Nachwuchs fehlt. So steigt die Arbeitsbelastung für die Übriggebliebenen und die Abwärtsspirale dreht sich immer schneller. Sie zu stoppen, gelingt nur mit fairen Verträgen und einer Entlohnung, die der Realität Rechnung trägt. Deshalb noch einmal unser dringender Appell an die Landespolitik: Stellen Sie genügend Mittel zur Verfügung und lassen Sie sich auf echte Verhandlungen ein, damit wir gemeinsam das Problem eines immer stärker leidenden öffentlichen Dienstes lösen können. Nicht irgendwann, sondern jetzt und sofort!